NK-Abrechnung erfolgt nicht

  • Hallo,
    also ich habe eine Vermieterin, die sich im Mietrecht so überhaupt nicht auskennt. Sie will nur Miete kassieren, alles andere interessiert sie nicht.
    Ich wohne seit 2008 in der Wohnung und habe bis heute noch keine einzige NK-Abrechnung erhalten, trotz mehrfacher Aufforderung.
    Nun habe ich ein Schreiben von ihr erhalten, in dem sie die NK-Pauschale sogar mal so mir nix dir nix verdoppeln (!) will. Zur Erklärung, Strom und Heizöl wäre teurer geworden. Die hat ja wohl nen Sprung in der Schüssel.
    Soweit ich weiß, hätte ich sogar das Recht, weitere NK-Vorauszahlungen zurückzuhalten, so lange keine Abrechnung erfolgt ist. Solche "Drohungen" verbittet sie sich aber und droht mit Kündigung.
    Ich habe einen Termin beim Mieterverein. Leider habe ich dort schon zweimal eine Falschauskunft erhalten, deshalb wäre mir eine weitere Meinung wichtig.
    Wie würdet ihr reagieren?

    Gruß
    Hexe

  • Zitat

    Soweit ich weiß, hätte ich sogar das Recht, weitere NK-Vorauszahlungen zurückzuhalten, so lange keine Abrechnung erfolgt ist.

    So ist es. Ich bin sicher, dass dann eine Abrechnung erfolgen wird. Vorausgesetzt im Mietvertrag ist eine Netto(kalt)miete plus Nebenkostenvorauszahlung wirksam vereinbart.

  • Hallo Hexe,
    am ehehesten kann Dir hier gehelft werden, wenn Du mal die Betriebskostenvereinbarung aus dem Mietvertrag wortwörtlich wiedergeben würdest, ebenso evtl. die Vereinbarung über Netto-/Brutto-Mietzins. Dann könnte auch Herrn Mainschwimmers Meinung, der ich mich anschliesse, noch erweitert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. August 2011 um 12:40)

  • Hallo,
    danke schon mal für die Antworten.
    Also ich habe einen Formularmietvertrag. In dem steht wörtlich:
    "1. Die Miete beträgt monatlich .... Euro"
    2. Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß §2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage Betriebskostenaufstellung enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Als sonstige Betriebskosten gem. §2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung sind vereinbart:
    ... Euro Vorauszahlung NK + ... Euro Strom
    Die monatliche Vorauszahlung beträgt danach z.Zt. insgesamt ... Euro
    Monatlicher Gesamtmietbetrag (1+2) ... Euro."
    Weiter unten steht dann noch
    "Vermieter und Mieter können nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform oder Schriftform eine Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn die Betriebskosten sich geändert haben."

    Da aber NIE eine Abrechnung erstellt wurde, kann sie doch eigentlich gar nicht erhöhen, oder?
    Zu den NK-Abrechnungen hätte ich auch noch eine Frage (oder soll ich die wo anders stellen)?
    Kurz gesagt, in meiner Wohnung gibt es keine Ablesegeräte für die Heizung, ob ich einen eigenen Stromzähler habe, weiß ich auch nicht. Kann der Vermieter die Kosten für Heizung und/oder Strom schätzen? Oder nach qm zu 100% ausrechnen?
    Beim Einzug wurde lediglich der Wasserverbrauch im Bad abgelesen und obwohl ich eine Wasseruhr in der Küche hab (die hab ich erst später gefunden, da sie zugebaut war), soll der Verbrauch hier lt. Mietvertrag geschätzt werden. Die Vermieterin sagte mir mal als ich sie darauf hingewiesen habe, dass ja nie die Werte abgelesen werden, dass sie dann eben den Istwert nimmt und quasi durch die Jahre teilt. Ist das zulässig?
    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Was jetzt noch fehlt ist die Mitteilung, ob Sie in einem Mehrfamilienhaus oder mit der Vermieterin unter einem Dach leben.

    Im letzteren Fall ist eine Abrechnung der Heizkosten nach der benannten Verordnung (https://forum.mietrecht.de/www.heizkostenverordnung.de)nicht nötig.

    Da Sie eine Vorauszahlung der Betriebskosten leisten muss Ihre Vermieterin sie auch jährlich abrechnen. Eine Erhöhung wäre nur möglich, wenn sie zuvor abgerechnet hat.

    Nebenkosten - Betriebskosten - Mietrecht Ratgeber

  • Also 2008 hat sie noch hier im Haus gewohnt, ist dann aber ausgezogen. Im Haus sind noch zwei weitere Wohnung außer der meinen, die sind bewohnt von ihren Kindern. Ich weiß nicht, ob sie hier noch gemeldet ist oder nicht.
    Das mit der Heizkostenabrechnung verstehe ich nicht.
    Kann sie die Kosten für das Heizöl nun einfach auf die qm umlegen?

  • Dann müssen die Wohnungen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Also Messeinrichtungen für die Heizung und auch fürs Warmwasser.

    Sie müssen sich aber vor Ort Hilfe besorgen, entweder Anwalt für Mietrecht oder Mieterverein. Ein Forum kann keine Briefe an die Vermieterin schreiben.

  • Hallo hexe,

    ich würde der VM schreiben, dass eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten nur aufgrund der Daten der vorherigen Betriebskostenabrechnung erfolgen kann, welche mir jedoch nicht vorliegt. Hierzu verweise ich auf den §2 unseres Mietvertrags, Zitat: "Vermieter und Mieter können nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform oder Schriftform eine Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn die Betriebskosten sich geändert haben."
    Dieses trifft auch auf Heiz- und Warmwasserbereitungskosten zu, hilfsweise verweise ich hiermit auf die Heizkostenverordnung."

    Dann dürfte das hochnäsige Vermieterverhalten hfftl. auf den Boden der Tatsachen zurückkommen.:o

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe parallel zu meiner Anfrage hier einen Termin beim Mieterverein vereinbart und lasse die einen entsprechenden Brief schreiben. Ich wollte mich vorab informieren, wie die Sachlage ist, damit ich ggf. beim Mieterverein auch entsprechend nachfragen kann.
    Ist es eigentlich egal, ob ein offizielles Mietverhältnis zwischen der Vermieterin und den Kindern, die in den anderen beiden Wohnungen wohnen, gibt? Schließlich liegen mir diese Mietverträge ja nicht vor. Und wenn sie behauptet, die Kinder wohnen dort ohne Mietverhältnis?

  • Ist es eigentlich egal, ob ein offizielles Mietverhältnis zwischen der Vermieterin und den Kindern, die in den anderen beiden Wohnungen wohnen, gibt?


    Nein, kein Thema (mehr). Es drehte sich lediglich darum, dass eine andere Gesetzeslage greifen würde, falls sich Mieter und Vermieter ein Zweifamilienhaus teilen würden. Also, vergiss' es.
    Falls Du jetzt eine andere Auskunft beim Mieterverein bekommst und diese Dir auch suspekt erscheint, kannste dies uns ja wissen lassen.

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