Hallo
Kennt sich jemand mit Mieterhöhungen in WGs aus?
Vor 1,5 Jahren wurde ein neuer Vertrag mit dem Vermieter geschlossen.
Seit Vertragsabschluss gab es drei Bewohnerwechsel.
Nach BGB § 558 (1) kann der Mieter eine Mieterhöhung verlangen wenn die Miete 15 Monate unverändert war.
Wie ist das aber in einer WG, wenn neue Mitbewohner dazukommen und mit einer Mietvereinbarung in den bestehenden Vertrag eintreten?
Gilt hier der Vertragsbeginn mit den ursprünglichen Mietern oder das Datum der Vereinbarung mit dem neuen Mieter?
Hat jeder dann sozusagen eine eigene Frist?
Der Vermieter bekommt eine Gesamtmiete und nicht einzeln von jedem WG-Bewohner.
Ich selber bevorzuge einzelne Verträge, aber der Vermieter wollte das so, was es irgendwie undurchsichtiger macht.
Die erhaltene Mieterhöhung beträgt 20%.
Freue mich über jeden Tipp.
Grüße
Ab wann ist eine Mieterhöhung in WG erlaubt?
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Pataluna -
27. März 2025 um 18:26 -
Erledigt
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Wie ist das aber in einer WG, wenn neue Mitbewohner dazukommen und mit einer Mietvereinbarung in den bestehenden Vertrag eintreten?
Mieterwechsel sind irrelevant. Der benannte Paragraph schreibt ja explizit, dass die Miete (der Wohnung) 15 Monate unverändert sein muss. Hier gibt es ja offensichtlich auch nur einen Hauptmietvertrag, d.h. die Mieterhöhung bezieht sich auf diesen einzelnen Hauptmietvertrag, an dessen Bestand/Laufzeit nichts verändert wird, wenn ein Mieter eintritt.
Ich selber bevorzuge einzelne Verträge, aber der Vermieter wollte das so, was es irgendwie undurchsichtiger macht.
Einzelverträge sind nicht wirklich pragmatisch. Es kann ja durchaus vorkommen, dass sich der Vermieter irgendwann entscheidet, die WG aufzulösen. Das macht es bei einem Gesamtvertrag einfacher (Hier kann er - sehr einfach ausgedrückt - die Kündigung aller Mieter fordern, wenn ein Mieter raus will).
Auch das Thema Betriebskostenabrechnung im Hinblick auf die verpflichtende verbrauchsabhängige Abrechnung bei Heizung und Warmwasser ist bei Einzelverträgen eine komplizierte Sache.
Am Ende bleibt Euch nur die Möglichkeit, die Mieterhöhung auf eine inhaltliche und formelle Korrektheit prüfen zu lassen. Hier könnte man im ersten Schritt prüfen, ob in eurer Stadt eine Erhöhung um 20% möglich ist, oder nur die 15% wenn der Wohnungsmarkt kompliziert ist.
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Das habe ich befürchtet.
Die 20% sind hier möglich.
Inhaltlich und formell auch in Ordnung.
Trotzdem Danke!
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