Beiträge von Pataluna

    Hallo
    Kennt sich jemand mit Mieterhöhungen in WGs aus?
    Vor 1,5 Jahren wurde ein neuer Vertrag mit dem Vermieter geschlossen.
    Seit Vertragsabschluss gab es drei Bewohnerwechsel.
    Nach BGB § 558 (1) kann der Mieter eine Mieterhöhung verlangen wenn die Miete 15 Monate unverändert war.
    Wie ist das aber in einer WG, wenn neue Mitbewohner dazukommen und mit einer Mietvereinbarung in den bestehenden Vertrag eintreten?
    Gilt hier der Vertragsbeginn mit den ursprünglichen Mietern oder das Datum der Vereinbarung mit dem neuen Mieter?
    Hat jeder dann sozusagen eine eigene Frist?
    Der Vermieter bekommt eine Gesamtmiete und nicht einzeln von jedem WG-Bewohner.
    Ich selber bevorzuge einzelne Verträge, aber der Vermieter wollte das so, was es irgendwie undurchsichtiger macht.
    Die erhaltene Mieterhöhung beträgt 20%.
    Freue mich über jeden Tipp.
    Grüße

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