Ich werde im kommenden Wintersemester (beginnt Ende August) im Ausland studieren und möchte deshalb meinen Mietvetrag kündigen.
In meinem Mietvetrag steht jedoch, dass ich nur am 31.03 oder zum 30.09 kündigen kann. Ich habe gelesen, dass für "normale" Wohnungen eine solche Einschränkung nicht gültig ist, für Studentenwohnheime jedoch andere Regeln gelten können. In meinem Mietvertrag wird es eine "studentische Wohnanlage" genannt und es leben auch viele nicht-Studenten im Gebäude. Es ist einfach ein großes Gebäude mit ganz vielen Wg's.
Kann ich meinen Mietvetrag also im August kündigen oder gelten hier tatsächlich die gegebenen Einschränkungen?
Danke im Voraus für die Antworten.