Gartengestaltung Haus - Mitsprache Vermieter

  • Hallo zusammen,

    wir sind Mieter eines Reihenhauses mit Garten und Vorgarten.

    Jetzt hat sich der Vermieter beschwert, dass die Hecke wohl nicht ordentlich geschnitten sei.
    Ich liebe meinen schönen Rasen im Garten und gebe mir echt Mühe damit - bei der Hecke bin ich aber etwas herzloser. Diese schneide ich ~2 Mal im Jahr.
    Häufiger bin ich einfach zu faul. ansonsten besteht gerade der Vorgarten nur aus einer Rasenfläche, in dem jetzt Narzissen usw. blühen. Meiner Frau zu liebe lasse ich das auch alles Wuchern. Also kein eher mittelmäßiger Pflegestatus.
    Bei der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter nun das Geld einbehalten und droht damit, einen Gärtner zu bestellen und die Rückzahlung dafür zu nehmen, wenn wir uns nicht um diese Hecke kümmern.

    Ich will ja keinen Stress, weil wir sonst auch keine Probleme mit dem Vermieter habe, aber das hat mich doch geärgert.
    Natürlich fühle ich mich (wie jeder) im Recht.

    Darf der Vermieter das? ich dachte ja immer, die Gartengestaltung liegt in der Verantwortung des Mieters - wenn nicht gerade eklatante Änderungen vorgenommen werden oder katastrophale Zustände herrschen.

  • Der Vermieter kann hier eigentlich nur handeln, wenn sich der Garten in einem offensichtlich schlechten Zustand befindet und auch die Außenwirkung entsprechend beeinträchtigt ist. Das liegt am Ende vielleicht auch im Auge des Betrachters.

    Vielleicht solltest Du versuchen, die Hecke einmal mit etwas Herz zu schneiden ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!