Hallo :-)6ben kann bzw. stellt sich mir gerade die Frage, ob der Vermieter trotz Härtefallregelung noch Anspruch auf die Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe nach § 546 a hätte.
Hier erstmal ein paar Fakten  Meine Eltern müssen nach 50 Jahren aus ihrer Wohnung raus, weil der Vermieter das Haus grundsanieren will. Beide sind Mitte 70 , beide sind gesundheitlich angeschlagen (meine Mutter bekommt aktuell Chemo - mein Vater ist ein Pflegefall - Pflegestufe 3) - ich denke bei einem Widerruf gegen die Kündigung würde die Härtefallregelung greifen, oder? Wir haben gott-sei-Dank schon eine neue Wohnung gefunden, diese wird allerdings erst zum 01.08. bezugsfertig sein (Mietvertrag ist ab 01.08.2025). Die alte Wohnung wurde zum 30.06.2025 vom Vermieter ordentlich gekündigt. Er hat in seine Kündigung folgenden Passus mit aufgenommem: dass er der stillschweigenden Fortsetzung des des Mietvertrages widerspricht und meine Eltern Widerspruch einlegen können, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Dann kommt der Passus, der mir jetzt Fragen bereitet:
 Meine Eltern müssen nach 50 Jahren aus ihrer Wohnung raus, weil der Vermieter das Haus grundsanieren will. Beide sind Mitte 70 , beide sind gesundheitlich angeschlagen (meine Mutter bekommt aktuell Chemo - mein Vater ist ein Pflegefall - Pflegestufe 3) - ich denke bei einem Widerruf gegen die Kündigung würde die Härtefallregelung greifen, oder? Wir haben gott-sei-Dank schon eine neue Wohnung gefunden, diese wird allerdings erst zum 01.08. bezugsfertig sein (Mietvertrag ist ab 01.08.2025). Die alte Wohnung wurde zum 30.06.2025 vom Vermieter ordentlich gekündigt. Er hat in seine Kündigung folgenden Passus mit aufgenommem: dass er der stillschweigenden Fortsetzung des des Mietvertrages widerspricht und meine Eltern Widerspruch einlegen können, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Dann kommt der Passus, der mir jetzt Fragen bereitet:
"Sollten Sie die Wohnung nicht fristgemäß übergeben, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass ich gemäß § 546a Abs. 1 BGB für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete beanspruchen werde. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt deutlich über der von Ihnen geschuldeten Miete."
Ich habe der Kündigung jetzt widersprochen. Was schreibe ich denn jetzt wegen dieser Entschädigung - ich finde die steht ihm nicht zu. lieg ich da richtig?
Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfe im voraus 
LG vom Spidergirl
 
		 
		
		
	