Naja, ganz so einfach ist es dann nicht. Im Gesetz steht geschrieben, dass der Mieter verlangen kann, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte darstellt. Dieser Anspruch muss dann ggfs. vor einem Gericht erstritten werden, weil es immer Auslegungssache ist, was nun unzumutbar ist und was nicht.
....also wenn ein Richter in diesem Fall keinen Härtefall sieht, dann weiß ich auch nicht
Ich habe ein gutes Gefühl, was das angeht. Mein Vater besteht nur noch aus Haut und Knochen wegen seiner Krebsgeschichte, außerdem hat er so einer Art Demenz - weiß nicht wo seine Kinder wohnen/arbeiten - hat Angst alleine zu sein... (Wegfall der gewohnten Umgebung - die Wohnung war 50 Jahre lang sein Zuhause.) Meine Mutter bekommt aktuell Chemotherapie - ist also auch nicht fit. Beide sind Mitte 70.
...und wenn es wirklich vor Gericht geht, dauert es ja meistens auch noch eine Zeit lang, bis entschieden wird... es geht ja nur um 1 Monat. Gott-sei-dank ![]()
Ich werde berichten, wie es weitergegangen ist
DANKE Leipziger 82 für Deine Antworten
Persönliche Erfahrung ist meist wichtiger wie die schriftlichen Theorien ![]()
LG vom Spidergirl