Schönheitsreparaturen - Rechte und Pflichten Mieter bei Auszug

  • Hallo zusammen,


    folgende Sachlage:

    Mieter zieht nach 5 Jahren aus der Wohnung aus, diese wurde unrenoviert übernommen.

    Sämtliche Mängel die Mieter dem Vermieter in den Jahren mitgeteilt hat wurde belächelt und nicht behoben.

    Mieter hat in der Wohnung hellgraue Tapeten als Highlite gesetzt und hat an den Wänden hinterm TV und am Holztreppenaufgang (führt zu einer FeWo) solche Styropor Platten gesetzt in Marmor Effekt, zum anderen um ein wenig Dämmung zu erhalten, da die FeWo Gäste sehr geräuschintensiv waren.


    Bei Auszug wurde die Wohnung sauber, besenrein übergeben.

    Vermieter verlangt nun, dass zum einen der PVC Bodenbelag (war vorher schon drin) ersetzt wird, da Risse aufgrund des dort stehenden Bettes entstanden sind und das die Tapeten und Styropor Platten entfernt werden müssen.


    Wie ist hier die Rechtslage, was muss der Mieter nun wirklich und was nicht? Gibt es schon § dazu oder Urteile?

    Sowas ist wirklich manchmal traurig, jahrelang ist man der Super Mieter, zahlt über pünktlich die Miete und kaum zieht man aus kommt sowas.


    Ich freue mich über aussagekräftiges Feedback.


    Herzlichen Dank

  • Im Grunde genommen muss alles das entfernt werden, was vom Mieter eingebracht wurde. Hierzu zählen definitiv die Deckenplatten. Hier werdet Ihr nicht um eine Entfernung herum kommen.

    Bei den Tapeten ist es etwas schwieriger: Grundsätzlich gilt, dass bunte Wände als Beschädigung der Mietsache gelten und folglich instand gesetzt werden müssten (Vgl. BGH, Urteil v. 6.11.2013, VIII ZR 416/12). Hier kommt es aber konkret darauf an, wie hell das grau ist (Pastellfarben wären ok) und wie der Zustand bei Anmietung konkret war. Hier stellt sich die Frage, ob das grau so neutral ist, um eine problemlose Weitervermietung in diesen Farben zu realisieren.

    Mieter zieht nach 5 Jahren aus der Wohnung aus, diese wurde unrenoviert übernommen.

    Gab es hierfür einen finanziellen Ausgleich o.ä.?

    Vermieter verlangt nun, dass zum einen der PVC Bodenbelag (war vorher schon drin) ersetzt wird, da Risse aufgrund des dort stehenden Bettes entstanden sind und das die Tapeten und Styropor Platten entfernt werden müssen.

    Hier ist es recht einfach: Entsteht durch eine nicht sachgemäße Nutzung des Bodens ein Schaden, dann macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig. Hier ist aber der Abzug alt gegen neu zu berücksichtigen.

    Gibt es aber im PVC nur Druckstellen durch Möbel, dann entspricht dies einer sachgemäßen Nutzung und er kann euch nicht zu einem Ersatz verdonnern.

    Wurden die vermeintlichen Mängel denn alle im Protokoll bei Auszug durch den Vermieter aufgenommen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Morgen,


    danke für Ihre Antwort.

    Die Schäden im PVC Boden sind durch das dort stehende Bett entstanden.

    Die verm. Mängel wurde nur von ihm angesprochen nicht in einem Protokoll aufgenommen. Wir sind gemeinsam durch die Wohung und er hat gesagt " So nicht das muss weg"

    Zum finanziellen Ausgleich:

    Es gab keinen finanziellen Ausgleich.

    Es ist alles sehr strange, es wurde eine Warmmiete gezahlt, hier muss man erwähnen, dass das Haus über 3 Einheiten verfügt, 1 festvermietete Wohnung, 2 FeWo- alles über einen Zähler. Hier hat der Vermieter immer gesagt die MIETERIN hat so und so viel mehr verbraucht und das auch noch "fremden" Dritten auf die Nase gebunden. Leider wurde dabei vergessen, das die FeWo`s mit bis zu 6 Personen belegt sind teilweise und Mieter eine Einzelperson war.

  • Die Schäden im PVC Boden sind durch das dort stehende Bett entstanden.

    Dann ist das meiner Meinung nach nicht Euch zu Lasten zu legen. Das wären dann die klassischen Druckstellen, die durch einen billigen PVC entstehen können-

    Die verm. Mängel wurde nur von ihm angesprochen nicht in einem Protokoll aufgenommen.

    Gibt es denn überhaupt ein Protokoll, d.h. damals zur Übergabe und jetzt zur Abnahme? Grundsätzlich wäre der Vermieter bei den Mängeln in der Nachweispflicht, was ohne Protokoll aber schwer wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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