Heizungssanierung - Eigenheim mit Einliegerwohnung und Mieteranteil

  • Vermieter hat Heizungsanlage saniert ohne Förderung. Eigenheim mit Einliegerwohnung.

    Wir wohnen in der Einliegerwohnung, etwa 32% des gesamten Hauses.

    Er will jetzt 8% der Kosten auf uns umlegen.

    Für das letzte Jahr für 2 Monate, für 2025 dann 10 Monate.


    Wenn ich das richtig gelesen habe muss er doch vorher eingesparte Instandhaltungkosten von ca. 15% abziehen und dann die 8% des restlichen Betrages auf die Mieter umlegen (je nach qm-Anteil), oder habe ich das falsch verstanden?

    D.h. normalerweise müssten wir nur 1/3 der 8% tragen, weil seine Wohnfläche auch gilt oder?

    Ist das dann mit den 12 Raten abbezahlt oder darf er das dauerhaft mit abrechnen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Naja, in erster Linie stellt sich ja die Frage, ob hier eine Modernisierungsankündigung im Sinne des § 555c BGB erfolgt ist.

    Die zweite Frage bezieht sich auf den Modernisierungsaspekt. Wurde denn eine neue Anlage eingebaut, die den Endenergiebedarf reduziert?

    Richtig ist, dass der Vermieter einen entsprechenden Instandhaltungskostenanteil in Abzug bringen muss und auch richtig ist, dass die Kosten der Erneuerung - sofern es um eine Zentralheizung geht - natürlich anteilig auf die jeweilige Wohnfläche herunterrechnen muss. Ihr zahlt also nicht die Erneuerung der gesamten Anlage, auch wenn der Vermieter das lt. Fragestellung offensichtlich versucht.

    Rückwirkende Mieterhöhungen gehen natürlich nicht und auch die Höhe ist nach § 559 (3a) BGB begrenzt.

    Wie hoch soll eure Mieterhöhung denn konkret ausfallen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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