Wann genau - zu welchem Zeitpunkt sind die Voraussetzungen für eine Aufrechnung bei einem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung des Mieters eingetreten?
Es geht um den § 95 Abs. 1 InsO Teilzitat: ... oder die Forderungen noch nicht auf gleichartige Leistungen gerichtet, so kann die Aufrechnung erst erfolgen, wenn ihre Voraussetzungen eingetreten sind." Als Beispiel für einen möglichen Zeitpunkt: der Zeitpunkt, wenn die Betriebskostenabrechnung geschrieben wird, sich daraus ein Guthaben ergibt und der Vermieter sich weigert, das Guthaben auszuzahlen? Eine Insolvenz des Vermieters wurde 5 Monate vor dem Versenden der Betriebskostenabrechnung amtlich beendet.