Hallo,
ich habe von meinem ehemaligen Vermieter für das Jahr 2008 eine Abrechnung erhalten. (Moralisch gesehen möchte ich diesen Menschen nichts zahlen, da die ganze Wohnung voller Schimmel war und ich viele Möbel entsorgen musste)
Rechtlich gesehen werde ich zahlen was rechtens ist.
Mietvertrag liev von 01.07.2007 bis 15.02.2009
Die Abrechnung von 2007 hab ich bezahlt, für 2009 wurde vereibart keine Abrechnung zu erstellen
Folgendes steht wörtlich in meinem Mietvertrag:
1. Die Miete beträgt monatlich 400€ in Worten vierhundert Euro.
2.Neben der miete sind monatliche Vorauszahlungen zu entrichten
für Heizung und Warmwasser(dieser Text ist durchgestrichen)
Für andere Betriebskosten im Sinne von §2 der Betriebskostenverordnung [INDENT]EUR [/INDENT]
Folgende sonstige Betriebskosten gemäß §2 Nr.17 Betriebskostenverordnung [INDENT]EUR [/INDENT]
werden als umlagefähig vereinbart:
Müll, Kabel-TV, Wasser/Abwasser, Kaminkehrer.
Über den gesamten Punkt 2 wurde eine große Klammer gezogen und eingetragen: gemäß Jahresabrechung monatl. Pauschale
Insgesamt sind zu zahlen: 70€
Habe ich jetzt
a) eigentlich eine Pauschale also kann mir die Abrechnung egal sein oder habe ich
b) nur die einzel aufgeführten Kosten zu zahlen oder
c) muss ich die komplette Abrechnung zahlen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Lg
Devilmaid