Mietmängel werden nicht beseitigt

  • Hallo

    am 28. Juli haben wir die Schlüssel für die neue Mietwohnung bekommen und ein Übergabeprotokol wurde gemacht.
    Am nächsten Tag haben wir noch einige Mängel festgestellt. Das Abwasser in der Küche, woran auch eine Waschmaschine angeschlossen werden
    sollte lief nicht ab. Nachdem wir den Sifon gereinigt haben und das Wasser immer noch nicht abläuft haben wir die Hausverwaltung informiert.
    Dieser haben wir auch mitgeteilt das der Wasserdurchlauferhitzer nicht Zündete und der Stromzähler stark beschädigt ist. Die Hausverwaltung
    wollte sich sofort darum kümmern. Am nächsten Tag (30. Juli) kam der Sanitärfachmann und schaut sich das an. Am Abfluss konnte er nichts machen
    da er kein passendes Werkzeug dabei hatte und er versprach wieder zu kommen. An der Wassertherme hat er festgestellt das die Zündung nicht
    funktioniert und diese hat der Miete einem Feuerzeug notdürftig gestartet. Danach verschwand er wieder. Das ganze Wochenend ist natürlich
    nichts weiter passiert. Am Montag (1. August) haben wir wieder bei der Hausverwaltung angerufen + E-Mail geschrieben. Am Montagabend bekammen
    wir einen Anruf das die Aufträge vergeben wären und die Handwerker kommen sollten. Die folgenden Tage warten wir auf unsere freundlichen Helfer.
    Am Do. (4. August) ein Lichtblick. Der Elektriker meldete sich und schaut sich den Stromzähler an. Er sagte dieser sein Lebensgefährlich und er würde
    Morgen (Freitag oder Samstag) Abend vorbeikommen. Dieser kam natürlich nicht.

    Nun "Leben" wir nun schon über einer Woche in der Wohnung und müssen Täglich nach dem Abspülen unser Wasser mit Eimern ins Bad transportieren.
    Die Waschmaschine können wir ja auch nicht anschließen und solangsam gehen uns die Sauberen Kleider aus weshalb wir gestern Abend in der Badewanne
    handwäsche betrieben haben.

    Und nun die Frage was können wir unternehmen das diese Mängel schnellstmöglich besteigt werden und was für Rechtehaben wir als Mieter
    auf Grund der wirklich großen Mängel und Zeitspanne.

    Viele Grüße
    Peter

  • Teilen Sie dem Vermieter per Einschreiben/Rückschein mit, dass Sie mit
    sofortiger Wirkung die Miete um zunächst 20 % kürzen.
    Setzen Sie ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel mit der Androhung,
    danach auf seine Leistung zu verzichten, die Mängelbeseitigung selbst zu
    veranlassen, und die Kosten mit der zukünftigen Miete zu verrechenen.

  • Teilen Sie dem Vermieter per Einschreiben/Rückschein mit, dass Sie mit
    sofortiger Wirkung die Miete um zunächst 20 % kürzen.
    Setzen Sie ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel mit der Androhung,
    danach auf seine Leistung zu verzichten, die Mängelbeseitigung selbst zu
    veranlassen, und die Kosten mit der zukünftigen Miete zu verrechenen.


    Zusätzlich sollte am Beginn des Schreibens das, was der Fragesteller oben geschrieben hat, tabellarisch (ohne Weichmacher bzw. Wortverstärker) noch mal aufgelistet werden.
    Besser als EBf+Rü wäre ein Einwurfeinschreiben. Der Einwurf in den Briefkasten des Empfängers dient als Zugang*).
    Ein Einschreiben, trotz Benachrichtigung bei der Post nicht abgeholt, gilt nicht als zugegangen*) ( *)juristischer Ausdruck).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!