Streit um Schimmelbeseitigung nach Auszug

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgender merkwürdiger Fall: Ich habe mit meiner damaligen Partnerin gemeinsam etwas über zwei Jahre zur Miete gewohnt. Ausgezogen mit Beendigung des Mietverhältnisses sind wir am 01.08.24.

    Es gab einen Vorfall wegen Schimmel im Schlafzimmer in der Nähe das Balkonfensters im Februar 2024. Weiterhin hat sich ein erheblicher baulicher Mangel in der angrenzenden Küche (getrennt durch eine Zwischenwand) feststellen lassen, ein großer Teil der Küchendecke musste wegen durchmorschter Materalien ausgetauscht werden. Auch ein großer Teil der Außenfassade, welche an Küche und Schlafzimmer angrenzt, wurde erneuert. Die Arbeiten gingen circa 3 Wochen lang. Wir haben den Schimmel den Vermieter schriftlich gemeldet. Im Schlafzimmer kamen dafür an zwei kurzen Terminen Handwerker, welche den Schimmel entfernt haben. Dies hat insgesamt vielleicht 60 min gedauert. Die Arbeiten in der Küche und an der Außenfassade waren im März und April 2024.

    Gestern am 07.12.24, bekamen wir die Nebenkosten und Kautionsabrechnung vom Vermieter. Unter anderem verlangt der Vermieter 400 Euro für die Schimmelentfernung nur für das Schlafzimmer, mit dem Vorwurf wir haben nicht genug geheizt und gelüftet. Ein Messgerät für Raumdaten gab es weder von Vermieter noch von uns.

    Ich habe mich schlau gemacht und der Nachweis der Schuld am Schimmel erfolgt über die Gefahrenkreistheorie. Der Vermieter muss also nachweisen, dass der Schimmel nicht durch bauliche Bedingungen entstanden ist.

    Meine Fragen:

    1. Ist die Rechnung für die Leistung im März noch überhaupt relevant? Erst jetzt hat der Vermieter dafür eine Kostenübernahme gefordert, lange nachdem wir ausgezogen sind.

    2. Wie kann dem Vermieter der Nachweis der fehlenden baulichen Mängel in der Vergangenheit denn gelingen? Insbesondere hat er ja nach der Schimmelbeseitung die Außenfassade und Balkontür renovieren/austauschen lassen. Aktuelle Messwerte für Luftfeuchtigkeit etc. müssen ja nicht unbedingt etwas über den Zustand vor der Renovierung aussagen (unter diesen Bedingungen ja der Schimmel entstanden ist).

    3. Ich habe Fotos von dem Schimmel im Schlafzimmer angehängt. Es handelt sich um eine Ecke in der Fensterwölbung und einen Fleck weiter mittig auf der gleichen Ebene. Belaufen sich die Kosten wirklich auf 400 Euro? Ist das plausibel?


    Der Vermieter war im Umgang in den letzten Monaten vor dem Auszug extrem schwierig und teilweise beleidigend. Ich möchte deswegen alle Rechte wahrnehmen. Meine Ex-Partnerin ist zusätzlich zugelassene Anwältin (wenn auch nicht für Mietrecht spezialisiert)


    mit freundlichen Grüßen,

    Lars


    Ich hatte es vergessen ausdrücklich zu schreiben:

    Die Arbeiten im Schlafzimmer waren im März 2024 - nur dafür verlangt der Vermieter gerade die Kostenübernahme von 400 Euro. Die Kosten der Küche sind von ihm schriftlich explizit ausgeschlossen.

    Weiterhin wurde täglich im Schlafzimmer mit der Balkontür stoßgelüftet (sicherlich mindestens 2 mal) und auch geheizt. Natürlich schwer zu sagen ob das Heizungs- und Lüftungsverhalten in der Vergangenheit optimal war oder nicht.

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