Guten Tag liebe Community,
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Falls nicht, mich bitte nicht direkt ächten und schmähen.
Kurz Vorab-Input:
Ich wohne in einer Mietwohnung einer Wohnungsgesellschaft. Sämtliche äußeren Türen (Haustür, Tür zum Keller) funktionieren nur mit einem Transponder. Nun ist in meinem Hausabteil kein Keller mehr frei gewesen - also habe ich einen Kellerraum in einem anderen Haus bekommen. Quasi im Haus gegenüber.
Nun das aktuelle Problem:
Mein Stromzähler befindet sich im Kellerraum, in dem Wohnobjekt, das ich bewohne. Zu diesem Keller habe ich aber keinen Zugang, da ja nichts mehr frei war. Sprich, mein Transponder funktioniert dort nicht. Im selben Raum befinden sich die Anschlussdosen für DSL, wo der Techniker Zugang braucht.
Nun habe ich mehrmals versucht die Hausverwaltung anzuschreiben - bis Dato keine Antwort. Es gibt eine „Notfallnummer“ an die sich die Mieter wenden können.
Gemacht, getan. Aussage „Wenden Sie sich an den Hausmeister. Die Nummer hängt aus“.
Okay, super dachte ich. „Diese Nummer ist nicht vergeben“.
Ich habe nun also keine Möglichkeit, Zugang zu diesem Raum zu erhalten, da ein genereller Zugang „nicht gewünscht“ sei.
Das Theater geht jetzt nun schon seit knappen 2 Monaten. Und auch seit diesem Zeitpunkt bekomme ich auch keine Rückmeldung von der Wohnungsgesellschaft auf meine Mails. Anrufe werden nicht angenommen.
Mir war jedoch mal so, dass einem Mieter der Zugang zum Stromzähler gewährt sein muss - oder liege ich da falsch?
Ich dachte schon daran, mir eventuell juristischen Rat zu suchen, wollte jedoch erst einmal hier nachfragen.
Die Situation frustriert mich schon etwas.
Wäre für konstruktive Antworten sehr dankbar.