Reparatur der Küche des Vermieters bei Auszug

  • Ihr Lieben,

    wir ziehen aus und im Mietvertrag ist vermerkt:

    „Die Einbau-Küche ist Eigentum des Vermieters.

    Mögliche Reparaturen der Kücheneinrichtung während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters“

    Die Küche ist durchaus in die Jahre gekommen und relativ billiges Gelumpe. X/
    Nun haben wir folgende Abnutzungsschäden: Arbeitsplatte rau und fleckenanfällig, leichte Kratzer, aufgewellt an schlecht verfugter Stelle, Kühlschrankdichtung nicht mehr perfekt, Kühlschrank eist stark, Unterhitze Backofen defekt.

    Was müssen wir jetzt tun? Was übernimmt der Vermieter? Oder sind wir gelackmeiert?
    Was fällt unter Abnutzung?

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!