Hallo,
Wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien. Letztes Jahr gab es wohl einen Vorfall mit Ungeziefer bei unseren Nachbarn. Die Mieter hatten eine Maus. Sie haben ein Loch entdeckt und diese verschlossen. Sie haben den Vermieter darüber informiert, aber keine weiteren Schritte verlangt.
Der Vermieter hat daraufhin einen Kammerjäger beauftragt, welcher Fallen um das Haus aufgestellt hat. Wir haben uns nichts dabei gedacht, weil wir dachten, der Vermiete macht das, um sein Eigentum "aufzuwerten". Die Mieter haben nichts dergleichen gewünscht.
Inzwischen haben wir die Betriebskostenabrechnung erhalte und dort die Ungezieferbeseitigung bei uns drinstehen. Und das, obwohl der Kammerjäger meinte, dass es typisch für die Jahreszeit wäre. Die Mäuse kommen vom Feld und laufen die Wände hoch oder krabbeln in die kleinsten Löcher. Die Fällen bekämpfen also nur das Symptom.
Ist es legal, diese Kosten umzulegen, obwohl das auf Wunsch des Vermieters durchgeführt wurde?
Liebe Grüße
Martin