Hallo, ich habe eine Frage bezüglich einem Kautionsabzug nach der Übergabe einer Mietwohnung.
Bei der Übergabe der Wohnung wurde Person A vom Vermieter mündlich mitgeteilt, dass die Wohnung gereinigt und gestrichen werden müsste. Der Vermieter wollte hierfür Maler und eine Putzfirma beauftragen (bezahlt von der hinterlegten Kaution), dem stimmte Person A zu. Es wurden keine Angaben zu den erwartenden Kosten gemacht. Person A bekam dann einige Zeit später eine Mail mit einer Rechnung des Kautionsabzug von dem Vermieter.
Person A hat drauf per Mail um Zusendung der einzelne Rechnungen der Arbeiten gebeten, insbesondere um den hohen Anfahrtspreis zuzuordnen und zu überprüfen. Der Vermieter antwortete darauf nur, dass sich die Anfahrtskosten auf die Malerarbeiten beziehen und dass Person A doch bereits eine Rechnung besäße (aus der vorherigen Mail).
Ist diese Rechnung so rechtmäßig? Hat Person A Anspruch auf detallierte Rechungen zu den einzelnen Arbeiten? Theoretisch könnte der Vermieter in der vorgelegten Rechnung doch willkürliche Beträge zu den einzelnen Arbeiten angeben.
Im Mietvertrag stehen dazu folgende Sachen:
"[...]
Nach Beendigung des Mietvertrages rechnet der Vermieter über die Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Zeit ab. Der Vermieter ist berechtigt, evtl. ihm noch zustehende Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit dem Rückzahlungsanspruch zu verrechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt der Höhe nach noch nicht fest, ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten.
[...]
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und ordentlich geputzt zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Mieter selbst beschafften, sind dem Vermieter zu übergeben. Beschädigungen der Mietsachen, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen. Die sanitären Einrichtungen sowie alle mitvermieteten Möbel einschließlich der Elektrogeräte gemäß Inventarliste (Kochfeld, Kühlschrank, etc.), sind sauber, in einem hygienischen und einwandfreien Zustand zurückzugeben. Fenster sind ebenfalls zu reinigen.
Sollte die Wohnung nicht sauber geputzt werden, ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung auf Kosten des Mieters reinigen zu lassen.
[...]"
Vielen Dank schonmal im Voraus ![]()