Hallo,
da bei uns seit nunmehr 6 Wochen der Geschirrspüler defekt ist (14 Jahre alt), warten wir auf Beseitigung durch den Vermieter. Nach 3 Wochen, nachdem wir den Mangel angezeigt hatten, kam ein Monteur, um sich den Schaden anzuschauen und meinte, er würde 2 Kostenvoranschläge erstellen (1x Reparatur, 1x Neugerät). Dies geschah dann nach 1 Woche und dort kam dann jedoch nur 1 Kostenvoranschlag für ein Neugerät, da das alte Gerät defekt wäre. Wir haben derzeit ein Markengerät 3 in 1 eingebaut und das angebotene Austauschgerät (699 Euro) war dem Eigentümer zu teuer. Wir bekamen danach lediglich die Mitteilung, wir dürften für 399 Euro ein neues Gerät kaufen und sollten dann die Rechnung an die Hausverwaltung senden.
Wir hatten uns diesbezüglich Austauschgerät schlau gemacht und gelesen, dass das Gerät gleichwertig bzw. in der gleichen Qualität zu ersetzen ist vom Eigentümer bzw. Vermieter. Nun meine Frage, wie genau definiert sich gleichwertig bzw. gleiche Qualität? 60 cm breit, unterbaufähig ist klar, aber wie schaut es aus. Wenn man jetzt ein hochwertiges Gerät mit der Küche mtl. in der Küche abzahlt, darf der Eigentümer dennoch ein billiges Noname reinstellen? Geht uns noch nicht mal um das Markengerät, aber auch wenn das Gerät 14 Jahre alt ist, hatte es schon gute Funktionen, die man halt nicht mehr missen möchte.
Auch glaube ich nicht, dass ich als Mieter selber eins kaufen und in Vorkasse treten muss, zumal hier fraglich wäre, wenn das Geld zurückkäme. Die Aussage der Hausverwaltung war, sie kaufen keine Geräte, rums.
Vielleicht kann man uns hier weiterhelfen, was die Definition gleichwertig bzw. in gleicher Qualität einordnet. Vielen Dank!
VG