verwohnte Wohnung damals erhalten udn kann ich sie verwohnt wieder übergeben?

  • Ich habe folgendes Problem! Habe meine Wohnung fristgerecht gekündig und es kam der Tag der Schlüsselübergabe! Da ich selber nicht vorort sein konnte! Hat die Schlüsselübergabe meine Mutter für mich übernommen,weil ich aus beruflichen gründen nicht erscheinen konnte! Der Termin wurde mit mir nicht vereinbart oder von mir bestätigt! Aber da man bei der Wohngesellschaft so gut wie nie jemanden am Telefon bekommt! konnte ich diesen Termin nicht verhindern!

    jetzt zu meinen Problem!

    Ich habe die Wohnung Besenrein übergeben! Alle Räume waren leer! Nur übliche verwohnte Spuren waren erkennbar! z.B : wo ein bild hang, wo der schrank stand!
    Am Tag der Schlüsselübergabe bestand mein Vermieter dadrauf das ich alle Räume streichen müsste! und die fehlenden Türen ersetzen muss!
    obwohl ich damals die Wohnung verwohnt übernommen habe und die Türen da nicht vorhanden waren!
    Wie soll ich Türen ersetzen die ich nie hatte?
    Mein Vermieter hat ungefähr seit fast einen Monat die Schlüssel und heute hatte ich einen Brief im kasten gehabt von der Gesellschaft!
    Das ich Bohrlöcher schliessen soll , die Türen ersetzen soll und diverse andere Schönheitsreperaturen!
    Die aber nicht aufgezählt werden!

    Dabei steht das ich die Schlüssel jeder Zeit abholen kann und wenn ich es bis zum 22.08.2011 nicht mache! Das es zum Anwalt weiterleiten werden!
    und zum Schluss wurde ein sehr netter Satz hingeshcrieben ! den ich als Drohung verstehe! er lautet : Überlegen Sie sich also,wohin die Reise gehen soll!

    jetzt nochmal zur übersicht meiner Fragen!

    Muss ich die Wohnung neu Streichen obwohl ich die damals Verwohnt übernommen habe?
    in meinen alten Vertrag steht zusätzlich folgendes : Die Mieter erhalten den Schlüssel zu der Wohnung bereits am 01.08.2003 und übernehmen die komplette Renovierung der Wohnung und insbesondere des Bads. Hier erfolgt auf Kosten der Mieter eine Neuverfliesung der Wände und ein Austausch des WC-Topfes und des Waschbeckens.

    kann ich dadurch die Wohnung verwohnt übergeben? da ich früher selber eine verwohnte Wohnung erhalten habe und die mit eigenleistung renoviert hatte!

    Wenn der Vermieter die Schlüssel hat! Hat er noch anspruch drauf das ich die Wohnung noch nach bessern muss?

    würde mich um eine schnelle udn hilfreiche Antwort sehr freuen!

  • Hallo vanwilcox,

    vorab: Unterlasse bitte, jeden(!) Satz mit einem "!" abzuschliessen. Die "!" machen Deinen Aufsatz weder wichtiger noch interessanter.

    "Da ich selber nicht vorort sein konnte! Hat die Schlüsselübergabe meine Mutter für mich übernommen,weil ich aus beruflichen gründen nicht erscheinen konnte!"
    Dein Problem.

    "Muss ich die Wohnung neu Streichen obwohl ich die damals Verwohnt übernommen habe?"
    Eigentlich nicht. Kommt aber drauf an, was im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll steht.

    "in meinen alten [gibt es auch einen neuen?] Vertrag steht zusätzlich folgendes : Die Mieter erhalten den Schlüssel zu der Wohnung bereits am 01.08.2003 und übernehmen die komplette Renovierung der Wohnung und insbesondere des Bads. Hier erfolgt auf Kosten der Mieter eine Neuverfliesung der Wände und ein Austausch des WC-Topfes und des Waschbeckens."
    Das ist doch eindeutig, oder?

    "kann ich dadurch die Wohnung verwohnt übergeben? da ich früher selber eine verwohnte Wohnung erhalten habe und die mit eigenleistung renoviert hatte!"
    Was heisst "früher"? Sprichst Du noch von einer anderen Wohnung als von der jetzt zurückgegebenen?
    Der VM kann keine Verbesserung der Mietsache von Dir verlangen, aber, wie gesagt, man müsste wissen, was im MV bzw. ÜP vereinbart wurde.

    "Wenn der Vermieter die Schlüssel hat! Hat er noch anspruch drauf das ich die Wohnung noch nach bessern muss?"
    Kannste Dir ja e.F. vom VM zurückgeben lassen.

  • das war meine letzte Wohnung gewesen. Ich schreib nur immer alten Vertrag. Weil ich damals eine Zwangsverwalterin hatte als ich den Vertrag unterschrieben hatte. Als die Gesellschaft das dann übernommen hatte,bekam ich keinen neuen Vetrag sondern der alte blieb.
    Den Vertrag habe ich 2003 unterzeichnet udn die Gesellschaft besitzt das Haus seit ungefähr 2005. Aber gab nie einen neuen Vertrag. Deswegen schreibe ich immer alten Vertrag.

    Das einzigste was in den Vertrag drin steht bei Auszug ist : Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist beim Auszug regelmässig nach einer mehr als vierjährigen Mietdauer fachgerecht abzushcleifen und zu versiegeln, so weit eine über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung vorliegt. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen.

    udn der zweite Punkt ist : zu den Schönheitsreperaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken,Wänden,Holzteile und Heizkörpern mit Heizrohren sowei das Tapezieren innerhalb der Mieträume. Die arbeiten sind fachgerecht durchzuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.

    udn der dritte Punkt ist nun mal das was ich schon erwähnt habe und ist unter Sonstige Vereinbarungen aufgeführt.

    und unter Zustand der Mieträume/wohnungsübergabeprotokoll steht da : Wie Besenrein

  • Dann hast du doch die Antwort schon in deinem Vertrag gefunden.
    Wenn dort (wirksam - davon gehe ich jetzt mal aus) vereinbart ist, dass du die Schönheitsreparaturen vornehmen musst, dann musst du das auch machen.
    Wenn du von 2003-2011 dort gewohnt hast, kann man auch davon ausgehen, dass diese fällig sind, zumal dies auch dem Anschein nach so ist (du schreibst selbst, dass man z.B. sieht, wo die Möbel standen)

    EDIT: Ach ja, vergessen.
    Wegen den fehlenden Türen: Du hast doch sicher bei Einzug ein Übergabeprotokoll angefertigt. (?)
    Was steht dort zu den fehlenden Türen? Ansonsten kann man eigentlich davon ausgehen, dass in Räumen mit Türrahmen, in denen sich auch Befestigungsscharniere befinden, auch eine Türe dazu gehört. Jetzt zu beweisen, dass schon vor 8 Jahren keine drin waren, wird ohne Protokoll schwer.

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (4. August 2011 um 09:50)

  • Mir ist da noch aufgefallen:
    Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist beim Auszug regelmässig nach einer mehr als vierjährigen Mietdauer fachgerecht abzushcleifen und zu versiegeln, so weit eine über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung vorliegt. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen.

    Ein normale Abnutzung des Fußbodens brauchen Sie nicht zu reparieren. Dass ist Sache des Vermieters. Das wäre nur dann nötig, wenn sie diesen über die normale Abnutzung hinaus beschädigt hätte (Brandflecke o.ä)

  • Das einzige was in den Übergabeprotokol in meinen Vertrag drin steht ist ebend der Zustand der Wohnung. Da steht drin wie Besenrein.

    Türrahmen sind vorhanden . Aber Scharniere sind nicht dran wo man eine Tür dran hengen kann. Im Wohnzimmer kann man an Hand die Bohrlöcher die dort zugeschmiert sind. sehen das dort eine stange mit nen Vorhang dran war.

    Aber wenn doch im Übergabeprotokol drin steht wie Besenrein. Kann man dann die Wohnung nicht Besenrein wieder zurück geben?
    und unter den Punkt sonstige Vereinbarungen erkennt man doch auch das die Wohnung nicht im Renovierten zustand war.

    Der Punkt zum Beispiel mit den Parkettboden. In der Wohnung liegt kein Parkett oder sonstiges.

    Was ich aufgelistet habe mit wo man sehen kann wo die Schränke stehen. Ist jetzt nicht so gravierend das man das von paar Meter entfernung schon sieht. Oder das man da drum herum gepinselt hat. Wenn ebend nen halben meter vor der Wand steht sieht man da nur etwas den Farb unterschied.

  • Einen Punkt habe ich eventuell vergessen zuschreiben!

    unter den Punkt Schönheitsreparaturen wo zum Beispiel die anderen Punkte stehen. steht auch ebend halt ein fristenplan dazu das ich alle 3 jahre Küche,Bädern und duschen , alle 5 Jahre Wohn- und Schlafräumen, Dielen und toiletten , alle 7 Jahren in alle anderen Nebenräumen durchführen soll.

    Das ist doch seit paar jahren hinfällig geworden oder nicht?

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