Hallo liebes Forum.
ich wohne seit mehr als 31 Jahren in einer Mietwohnung. Leider ist mein bisheriger Vermieter vor knapp 2 Jahren verstorben. Kürzlich bekam ich ein anwaltliches Schreiben über die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarf. In diesem Schreiben steht, dass der Sohn des Verstorbenen (Vollmacht des Anwalts liegt bei) aufgrund Erbfolge als Vermieter in das Mietverhältnis mit mir eingetreten sei. Die Wohnung würde für seine Tochter zur Deckung ihres Wohnbedarfs benötigt, weil sie in sehr engen räumlichen Verhältnissen bei Ihrer Oma lebe und mit ihrem Freund einen eigenen Hausstand gründen möchte.
Anmerken möchte ich noch, dass ich bis heute keine Mitteilung bekommen habe, wer seit dem Tod meines ursprünglichen Vermieters zuständig ist bzw wer offizieller Vermieter ist. Die Ehefrau des Verstorbenen lebt noch und hat mit dem Verstorbenen drei gemeinsame erwachsene Kinder. Auf der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 (eingegangen am 04.06.2024) war als Absender ausschließlich die Witwe des Verstorbenen angegeben.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich für mich folgende Unklarheiten bzw Fragen:
- Muss ich hier nicht über die Erbfolge informiert werden? Falls es eine Erbengemeinschaft gibt, müssten nicht alle der Kündigung zustimmen?
- Ist die Begründung mit der Tochter in dieser Form (siehe oben) rechtens?
- Sollte sich nach einem Umzug meinerseits herausstellen, dass die Kündigung nicht rechtens war, habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz?
Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Fragen hier beantwortet werden könnten. Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus.