Kündigung Eigenbedarf nach Tod des Vermieters durch Anwalt

  • Hallo liebes Forum.

    ich wohne seit mehr als 31 Jahren in einer Mietwohnung. Leider ist mein bisheriger Vermieter vor knapp 2 Jahren verstorben. Kürzlich bekam ich ein anwaltliches Schreiben über die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarf. In diesem Schreiben steht, dass der Sohn des Verstorbenen (Vollmacht des Anwalts liegt bei) aufgrund Erbfolge als Vermieter in das Mietverhältnis mit mir eingetreten sei. Die Wohnung würde für seine Tochter zur Deckung ihres Wohnbedarfs benötigt, weil sie in sehr engen räumlichen Verhältnissen bei Ihrer Oma lebe und mit ihrem Freund einen eigenen Hausstand gründen möchte.

    Anmerken möchte ich noch, dass ich bis heute keine Mitteilung bekommen habe, wer seit dem Tod meines ursprünglichen Vermieters zuständig ist bzw wer offizieller Vermieter ist. Die Ehefrau des Verstorbenen lebt noch und hat mit dem Verstorbenen drei gemeinsame erwachsene Kinder. Auf der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 (eingegangen am 04.06.2024) war als Absender ausschließlich die Witwe des Verstorbenen angegeben.

    Vor diesem Hintergrund ergeben sich für mich folgende Unklarheiten bzw Fragen:

    - Muss ich hier nicht über die Erbfolge informiert werden? Falls es eine Erbengemeinschaft gibt, müssten nicht alle der Kündigung zustimmen?

    - Ist die Begründung mit der Tochter in dieser Form (siehe oben) rechtens?

    - Sollte sich nach einem Umzug meinerseits herausstellen, dass die Kündigung nicht rechtens war, habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Fragen hier beantwortet werden könnten. Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus.

  • Falls es eine Erbengemeinschaft gibt, müssten nicht alle der Kündigung zustimmen?

    Ja, das müssten sie und wäre einer der Punkte, den man nun prüfen sollte. Da passieren durchaus Fehler, je nachdem, wie sich die Erbengemeinschaft untereinander versteht.

    - Ist die Begründung mit der Tochter in dieser Form (siehe oben) rechtens?

    Im Allgemeinen ist das ein begründetes Interesse. Dass eine junge Person von ihrer Oma ausziehen möchte und mit dem Freund zusammen, ist legitim und begründet durchaus einen Eigenbedarf. Ob die Begründung, wie sie in der Kündigung beschrieben ist, ausreichend ist, sollte man einem Anwalt vorlegen, wenn man hier Zweifel hat.

    Sollte sich nach einem Umzug meinerseits herausstellen, dass die Kündigung nicht rechtens war, habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz?

    Was bedeutet für dich "nicht rechtens"? Es gibt einen Anspruch auf Schadenersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf, also wenn von Anfang an gar nicht die Absicht bestand, dass der Eigenbedarf umgesetzt werden soll. Wenn z.B. der Sohn gar nicht hätte allein kündigen können, weil eine Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis eingetreten ist, würde eine Räumungsklage abgelehnt, aber einen Schadenersatz, wenn du trotzdem ausgezogen bist (ohne das zunächst zu prüfen) zieht das meiner Erfahrung nach nicht unbedingt nach sich. Das basiert jedoch nur auf einer eigenen Erfahrung, bei der das genau so war. Bis zum Schadenersatz war es trotz der Tatsache, dass die Kündigung formal nicht korrekt war, weil nicht alle Erben gekündigt haben, noch ein weites Stück.

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