Wie komm ich aus dem Vertrag raus?

  • Hallo allerseits,

    ich hatte im September 23 eine Schlägerei mit zwei meiner Mitbewohner, danach war erst mal Funkstille, bis dann gesagt wurde ich muss ausziehen. Ich habe mich entschuldigt für alles, gefragt ob ich meine Hochschulreife noch fertig machen kann, sie bejahten, also blieb ich noch paar Monate. Dann hieß es plötzlich, ca. 2 Monate später, ich solle ausziehen ab April, ansonsten würde ich "nicht mehr glücklich werden" wenn ich weiterhin bliebe. Ich verstand das als Drohung und zog früher aus als ausgemacht. Ich zog ende Februar aus, offiziell endete laut dem einen Mitbewohner mein vertrag ab April. Ich zahlte also noch für März, obwohl ich nicht mehr dort wohnte. Seitdem ich ausgezogen bin habe ich weder eine Kaution zurück bekommen noch bin ich aus dem Vertrag ausgetreten, weil der Ansprechpartner aus der wg seine mails vom Vermieter nicht liest und ignorant und faul ist. Ich rief an, schrieb einen Brief, eine Postkarte, kam zwei mal persönlich vorbei- doch nichts. Immer ist er nicht da, geht gar nicht an die Tür, hat keine Zeit , ignoriert meine schreiben. Ich möchte einfach nur alles hinter mich bringen. Rechtlich sieht es so aus, dass wir alle Hauptmieter sind. Die Zimmer-Kaution wurde an einen ehemaligen WG Mitbewohner gezahlt, habe das ganze mit Quittung . Der hat sie damals an einen anderen ehemaligen WG Mitbewohner weitergegeben. Jedenfalls geht es mir nun darum: wenn der Vermieter nichts tut, und der wg Mitbewohner der Ansprechpartner ist nix tut, wie kann ich dann einen Interessenausgleich machen bzw wie komme ich endlich aus dem Vertrag raus?

  • Das Problem ist hier rechtlich gesehen, dass es sich um einen gemeinsamen Vertrag mit den anderen zusammen handelt. Das bedeutet, da kann nicht einer allein einfach so kündigen oder raus geschmissen werden. Für eine Vertragsänderung hierfür braucht es die Unterschrift des Vermieters aber auch die der Mitbewohner. Da dies nicht erfolgt ist, läuft der Vertrag weiter.

    Vielleicht sieht der bisherige Mietbewohner dann eine Notwendigkeit zu antworten und die Sache zu regeln, wenn man ihm schreibt, dass man die gemeinsame Kündigung auf dem Rechtsweg durchsetzen müsse, wenn er sich nicht zurück meldet. Denn dann müssen die anderen auch ausziehen.

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