Hallo!
Wir fragen uns, auf was man sich im Mietrecht berufen könnte, wenn der Vermieter verlangt, dass man einer Reinigungsfirma Zutritt zum Balkon und damit auch zur Wohnung im 1. OG gewährt, damit eine Terrassenüberdachung der Wohnung im Erdgeschoss von dort aus gereinigt werden kann. Die Überdachung ist vom Erdgeschoss aus von vorn und von den Seiten mit viel Platz gut zugänglich, der Vermieter sieht es augenscheinlich aber als die "einfachere" Variante an, das Dach vom Balkon der Mieter darüber aus reinigen zu lassen.
Diese Mieter sollen dafür ihren Balkon frei machen ("Das muss man dann einfach kurzfristig mal weg-oder umräumen"), was auch bedeuten würde, eine Sitzgruppe, Blumenkästen und -kübel, einen Sichtschutz am Geländer und aufwendig angebrachte Lichterketten zu entfernen und hinterher wieder ebenso aufwendig und mühsam wieder anzubringen. Und das, obwohl es einer Firma sicher möglich ist, das Dach auch von unten zu reinigen, denn es steht ja nicht überall ein Balkon darüber zur Verfügung.
Man möchte sicher nicht als die "unbequemen" Mieter auffallen, andererseits fühlt man sich durch sowas doch sehr in seiner Privatsphäre gestört, weil es nicht notwendig erscheint und so viel Arbeit und Aufwand bedeutet und im ungünstigsten Fall vielleicht sogar noch irgendwas kaputt gehen könnte.
Gibt es da entsprechende Grundlagen, die man nennen könnte, um das abzulehnen?
Vielen Dank und viele Grüße!