Vermieter stellt Zisterne ab...

  • Hallo, ich habe mal eine Frage an die Experten. Wir wohnen seit 4 Jahren in einem Haus zur Miete, daran ist ein 60qm Wintergarten gebaut. Diese Fläche haben wir mit gemietet. Der Wintergarten ist mit Erde befüllt und mit großen Pflanzen wie Palmen, Zitronenbaümen und Bougainvillea bepflanzt. Quasi wie ein Garten unterm Dach. Dies war alles schon beim Einzug da, auch eine Zisterne für Regenwasser. In unserem Mietvertrag steht das wir 1mal im Jahr die über 100qm Fensterfläche auf unsere Kosten putzen lassen müßen, das ist aber auch alles zum Wintergarten und ich bin mir auch nicht sicher, ob das überhaupt Rechtens ist. Wir haben bisher die Zisterne des Vermieters für Regenwasser mitbenutzt, doch der hat uns die plötzlich abgedreht, weil ihm das "brummen" auf die Nerven geht und wir sollen doch nun Leitungswasser für die Bewässerung nutzen! Kann der das so einfach machen? Wieso soll ich seine Pflanzen mit Leitungswasser gießen, das ich bezahlen muß, wenn eine Regenwasserzisterne da ist, nur weil ihn das "brummen" nervt!? Muss ich mir das gefallen lassen??? Was würde passieren, wenn ich dann einfach nicht mehr gieße und die Pflanzen sich selbst überlasse, auch wenn Sie dann eingehen? Darf er das einfach von uns verlagen, das wir mit Leitungswasser gießen, trotz 4 Jahre langer Nutzung seiner Zisterne? Er meinte da wäre zu wenig Wasser drin, schon klar, hat ja jetzt auch erst 4 Wochen am Stück geregnet! Reine Schickane!

  • Ganz ehrlich, auch ich muss meine Fenster auf eigene Kosten putzen. Sich darüber zu mokieren dürfte wohl lächerlich sein.

    Das weitere hängt doch wohl vom Mietvertrag ab, ob dort die Pflanzen erwähnt sind. Und wenn nicht, dann sagen Sie Ihrem Vermieter, dass er sie abholen und woanders unterbringen soll.

  • Schauen Sie doch zuerst Mal in Ihrem Mietvertrag nach, was da zu der Pflege des Wintergartens geschrieben steht. Nur das zählt !
    Für das Hellsehen hat mich meine Mutter nicht ausgestattet.

  • Wie beschrieben steht darüber nichts im Mietvertrag und abholen kann er die auch nicht, weil die eingepflanzt sind und eine 12 Meter hohe Palme buddelt man nicht so einfach aus. Darüber hinaus haben wir keine 10 Fenster wie normale Mieter, das halbe Haus besteht aus Fenstern. Lächerlich ist das dann nicht, das ist mit erheblichen Kosten verbunden. In einem Mietvertag steht ja auch nicht das man 1mal im Jahr streichen muß.

    Einmal editiert, zuletzt von Dreamcatcher13 (3. August 2011 um 13:31)

  • Was ist denn daran so schwer, Ihrem Vermieter klar zu machen, dass Sie das Gießen der Pflanzen mit Leitungswasser auf Ihre Kosten einstellen?

    Stellen Sie ihn vor die Entscheidung: Zisternenbenutzung oder vertrocknete Gewächse.

  • Haus besteht aus Fenstern
    Wenn Sie die Wohnung mit diesen großen Fenstern gemietet haben, müssen Sie die auch in der Größe putzen.
    Wer soll es auch sonst tun?

    Wen Sie die Fläche des Wintergarten mitgemietet haben, bestimmen nur Sie allein, was dort wächst oder nicht wächst.
    Mainschwimmer: Stellen Sie ihn vor die Entscheidung: Zisternenbenutzung oder vertrocknete Gewächse.

    Genauso rate ich Ihnen das auch.
    Eine Lösung können Sie nur allein durchsetzen. Wegducken und mal andere machen lassen, geht hier garnicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!