Schönheitsreparatur Klausel - Wie soll ich diese Klausel interpretieren

  • Liebes Forum,

    habe folgende Ausgangssituation:

    • Gemietetes Haus
    • renoviert übernommen
    • weiße Wände
    • Auszug nach weniger als drei Jahren Miete (33 Monate)

    Mietvertrag:

    • keine gesonderte Regelung zu Schönheitsreparaturen.
    • Unter Instandhaltung und Instandsetzung ist folgende Ziffer im Mietvertrag: "Das Haus wurde renoviert übernommen. Bei Auszug sind vom Mieter vorhandene Dübellöcher, Schrauben, Nägel usw. zu beseitigen. Das Haus ist neutral weiß gestrichen und besenrein zu übergeben."

    Dübel, Schrauben & Co. sind mir bewusst, es geht mir um die Wände. Ich habe diese unverändert zum Einzugszustand verwendet, also nicht mit irgendwelche knalligen/dunklen Farben überstrichen. Ich verstehe die Klausel so, dass ich die Wände nicht weiter streichen muss, unabhängig vom Zustand, da ich diese im "originalen" Weiß übergebe. Oder sehe ich das falsch und es greift die allgemeine Regelung, dass ein etwaiges Streichen vom Zustand der Wände abhängt, wobei man bei Mietzeiträumen < 3 Jahre ohnehin nicht streichen muss, so weit ich weiß.

    Wie schätzt ihr das ein?

    Danke für Eure Rückmeldungen.

    Rudolphy

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