Wechsel vom Untermieter zum Hauptmieter - Wann rechtskräftig

  • Hallo zusammen,

    ein/e Mitbewohner/in - nennen wir die Person Andrea - kommt aus dem Ausland und hat folgendes Problem, bei dem ich gerne behiflich sein würde:

    Andrea ist Untermieterin in einer WG mit drei weiteren Hauptmietern. Er/Sie wollte Hauptmieter werden und hat dazu eine Mail an die zuständige Verwaltung geschickt. Die Verwaltung sagte dem Wechsel vom Unter- zum Hauptmietverhältnis zu und verwies darauf, dass dafür noch weitere Dokumente notwendig seien. Nachdem Andrea diese nachgereicht hat, kam weder eine offizielle Bestätigung über den Erhalt der Dokumente noch ein zugesendeter Hauptmietvertrag, der zu unterzeichnen war. Es wurde ebenfalls keine entsprechende Kaution gezahlt und der Untermietvertrag ist bislang noch nicht abgelaufen.

    Es vergingen Wochen/Monate und alle Mieter - inklusive der drei Hauptmieter - haben sich dazu entschieden, das Mietverhältnis zu beenden. Die Fragen, die sich Andrea nun stellen sind:

    (1) Gilt er/sie trotz fehlendem Hauptmietvertrag als Hauptmieterin und muss er/sie für etwaige Schäden und Schönheitsreparaturen aufkommen?

    (2) Die Schlüsselübergabe steht demnächst an und er/sie hat die Sorge, dass beim Unterschreiben eines Übernahmeprotokolls, auf dem draufsteht, dass Schäden erkannt wurden, mögliche Zahlungen vonseiten der Verwaltung geltend gemacht werden könnten.

    Ich persönlich bin ein Laie auf dem Gebiet aber würde schätzen, dass Andrea nicht dazu verpflichtet ist, ein Übernahmeprotokoll bei der Schlüsselübergabe zu unterzeichnen, da er/sie kein Hauptmieter ist und daher für etwaige Schäden nicht belangt werden kann. Dies würde dann auf die Person zurückfallen, mit der der Untermietvertrag abgeschlossen wurde - so meine Vermutung.

    Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass die Beschreibung nicht zu kryptisch formuliert ist.

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