Zusammenrechen der Kosten für Schönheitsreparaturen der gesamten Mietzeit möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich werde nächste Woche ausziehen. Meine Vermieterin hat einige Flecken an den Wänden entdeckt. Ich habe ihr angeboten diese partiell zu streichen, sie meinte, dass sie einen günstigen Maler kennt, diesen beauftragt und ob ich hier etwas beisteuere, dies bejahte ich, nachdem sie mir mit der nahtlosen Nachmietersuche entgegen kam. Alles soweit schön und gut. Nun ist die Rechnung von ~700€ da (für eine Einzimmerwohnung wohlgemerkt). Sie möchte, dass ich mich mit 400€ beteilige, mit der Begründung, dies wäre ungefähr dieselbe Summe, die mit Schönheitsreparaturen über die fünfjährige Mietzeit erreicht worden wäre (bisher mussten keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden). Ist dies so rechtens?
    Im Mietvertrag steht eine Klausel, dass alle Schönheitsreparaturen ausschließlich vom Mieter getragen werden. Eine Maximalsumme (eigentlich dieselbe wie bei Schönheitsreparaturen) wird in meinem Vertrag nur bei Kleinreparaturen bei Instandsetzungen beschrieben.

    Meine Frage: Hat sie Recht mit ihrer Berechnungsweise? Falls ja, ist der Fall hiermit klar. Falls nicht, wie gehe ich bestenfalls vor?
    Vielen Dank im Voraus!

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