Kündigen wegen Lärm trotz Mindestmietdauer?

  • Hallo, folgender Sachverhalt:

    Ich bin neu in eine Wohnung eingezogen, in der der Nachbar unter mir über längere Zeiträume täglich laut Musik hört, so dass es sehr an die Nerven geht. Auch ist er nicht einsichtig.

    Natürlich will ich so schnell wie möglich raus aus der Wohnung, weil die Mehrfachbelastung neben meiner Arbeit einfach nicht geht. Auch ist es ärgerlich, weil ich meinen Vermieter (der nicht im Haus wohnt) extra bei der Besichtigung gefragt hatte, ob das Haus ruhig sei und er meinte, dass ihm nichts Auffälliges bekannt sei.

    Normalerweise hätte ich einfach gekündigt und die drei Monate Kündigungsfrist abgewartet. Allerdings steht in meinem Mietvertrag die Klausel: "Es wird eine Mindestmietdauer von 1 Jahr vereinbart bis x.x.2012."

    Was kann ich tun?

  • Zitat

    Es wird eine Mindestmietdauer von 1 Jahr vereinbart bis x.x.2012."

    Hier handelt es sich um eine Vereinbarung für einen Zeitmietvertrag. Und Zeitmietverträge können nur noch als qualifizierte Zeitmietveträge abgeschlossen werden. D.h. im Mietvetrag muss zusätzlich der Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses angegeben werden. Fehlt dieser Grund, ist die Vereinbarung unwirksam.

  • Zitat

    "Es wird eine Mindestmietdauer von 1 Jahr vereinbart bis x.x.2012."

    Wenn dort wirklich nichts zusätzlich vereinbart ist, dann können Sie mit 3 monatiger Kündigungsfrist den Mietvertrag beenden. Wenn aber so etwas wie Kündigungsverzicht und gegenseitig zu lesen ist, dann ist dies ein Vertrag mit Kündigungsausschluss. Und solch ein Vertrag ist gültig.

    Bitte hier weiter lesen: Mietrecht: Kndigungsverzicht

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