Eigenbedarfskündigung nach Hauskauf

  • Guten Abend,

    mein Partner und ich würden gerne ein Haus in der Nachbarschaft kaufen. Dieses Haus (Einfamilienhaus) ist allerdings bereits seit 14 Jahren vermietet und die Mieterin nicht bereit auszuziehen. Sie hat nach unserem Kenntnisstand zwei kleinere Kinder (ca. 7 und 10) und ist arbeitslos.
    Wie stehen unsere Chancen bei einer Eigenbedarfskündigung? Wir sind uns unsicher ob wir das Haus auf dieser Grundlage überhaupt kaufen sollen.
    Ich habe mir bereits alles durchgelesen was Härtefälle betrifft und mir ist auch bewusst das jeder Fall einzigartig ist, dennoch würde oder hoffe ich auf noch neue Erkenntnisse oder ein paar Tipps.

    Vielen Dank :)

  • In jedem Fall wird es wohl länger dauern als die Kündigungsfrist, wenn tatsächlich Härtefallgründe bestehen. Verhindern kann ein Mieter einen Auszug aber kaum, sondern nur verschieben.

    Anstelle eines Räumungsprozesses, auf dessen Kosten man sitzen bleiben würde, wenn der Mieter kein Geld hat, kann man auch Geld anbieten für die Umzugskosten. Das Haus kostet ja einiges, und da kommt es dann vermutich auf 3000€ Umzugsbeihilfe auch nicht mehr an, um die Mieterin zu unterstützen.

    Doch vorsicht mit einer solchen Unterstützung. Wenn die Mieterin Sozialleistungen bekommt, dann ihr das Geld nicht in Bar oder Überweisung geben, denn sonst wird es auf die Leistungen angerechnet. Stattdessen bezahlt ihr das Unzugsunternehmen oder andere Dinge direkt.

  • Danke für die Antwort. Mittlerweile gibt es neue Erkenntnisse über die Mieterin.

    Folgendes:

    1. sie bezieht tatsächlich Sozialleistungen

    2. es existiert wohl ein Zweizeiler von einem Arzt, worin eine Herzkrankheit eines ihrer Kinder attestiert ist

    3. und sie hat sich selber wohl auch attestieren lassen, dass sie psychisch krank ist.

    Zudem hat sich in der Nachbarschaft rumgesprochen, dass sie im Falle eines Auszugs das Haus beschädigen würde, denn ihr ist es egal ob sie eine Anzeige bekäme, da bei ihr sowieso nichts zu holen wäre.


    Bin auf eine Antwort gespannt. :) Vielen lieben Dank im Voraus. :)

  • In jedem Fall werdet ihr euch auf eine längere Zeit einstellen müssen, bis das Haus leer ist und ihr einziehen könnt. Da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.

    Eine Räumungsklage würde höchst wahrschinlich erfolgreich sein. Aber die Kosten dafür müsstet ihr vorstrecken. Wenn aber die Mieterin kein Geld hat, wird man die Kosten nicht zurück bekommen. Da nützt es dann nichts, einen Anspruch zu haben. Daher war mein Rat darüber nachzudenken, mit der Mieterin eine Einigung zu finden mit dem Angebot einer Umzugsbeihilfe. Gelingt das, ist das Geld an der Stelle besser investiert.

  • Vielen Dank.

    Die Idee mit der Umzugshilfe ist eine super Idee, allerdings wird die Mieterin nicht mit mir persönlich sprechen wollen. Dann wäre dies wohl nur eine schriftliche Option, ihr dieses Angebot zu unterbreiten.

    Mir machen die Atteste nur Sorgen. Sie weiß bereits seit 4 Jahren, dass sie ausziehen muss. Darauf hat sie sich scheinbar gut vorbereitet, um dem ganzen entgegen zu wirken. Hättest du da noch einen Tipp? Ich habe nachgelesen, dass es sonst sehr lange dauern kann, falls irgendwelche Gutachten eingeholt werden müssen.


    Mfg :)

  • Mir machen die Atteste nur Sorgen

    Die Atteste bedeuten erst mal gar nichts, denn eine Krankheit an sich hindert einen ja nicht am Umzug. In einer anderen Wohnung zu wohnen verschlechtert doch die gesundheitliche Situation nicht. Es gibt schon Fälle, wo ein Umzug eine unzumutbare Belastung sein könnte, aber das müsste erstmal genauer dargelegt werden.

    allerdings wird die Mieterin nicht mit mir persönlich sprechen wollen

    Das klingt nach einer Vermutung und es käme auf einen Versuch an.

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