Völlig aufgelöst wegen Bietriebskostenabrechnung

  • Bräuchte wirklich mal einen Rat.

    Gerade die Betriebsnebenkostenabrechnung im Briefkasten gefunden.
    am 01.11.2010 eingezogen am 27.12.2010 war Ablesung von Wasser und Heizung. In 2 Monaten soll ich 365 Euro an Heizkosten verbraucht haben. Was ich mir wirklich nicht vorstellen kann. Aufgrund dieser Berechnung soll ich jetzt anstelle von 161 Euro Bietriebskostenvorauszahlung 290 monatlich bezahlen. Kann mein Vermieter das einfach machen. Da ich in der Ausbildung bin, ist das für mich die absolute Katastrophe. Ich weiß nicht weiter.

    Wäre toll wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

    Danke

  • Da es sich um die Wintermonate handelt und ich mich entsinnen kann, dass gerade gegen Ende des vergangenen Jahres eine Kälteperiode in Deutschland herrschte, kann ich mir erhöhte Heizkosten durchaus vorstellen. Ansonsten muss ich mich allerdings meinen Vorrednern anpassen.

    Allerdings: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Da die Heizkostenabrechnung in den zwei Monaten und aufgrund der Winterperiode keine verlässlichen Werte liefert, halte ich die gewünschte Anpassung für überzogen.

  • Ich brauche dringend Hilfe oder ein Rat!!!!
    In dem Miethaus wo ich wohne läuft warmes Wasser und die Heizung über Öl. Seit 11 Tagen ist es eiskalt in der Wohnung und mann kann nicht duschen da das wasser eiskalt ist. Der Vermieter weiss das das Öl leer ist aber er tut nichts. Er läßt sich verleugnen oder läßt sich garnicht erst sehen.Dieser Zustand ist unzumutbar und es kommt auch sehr oft vor das kein Öl da ist. Die Miete habe ich schon gemindert, aber das hilft ja allerdings. Man muss doch was machen können, das der vermieter nicht damit durch kommt. So zu leben geht einfach nicgt. Was kann ich tun????

  • Hallo Susanne,

    "Seit 11 Tagen ist es eiskalt in der Wohnung und mann kann nicht duschen da das wasser eiskalt ist. Der Vermieter weiss das das Öl leer ist aber er tut nichts. Er läßt sich verleugnen oder läßt sich garnicht erst sehen."
    Dass der VM finanziell klamm ist, ist kein Grund, die Mieter darunter leiden zu lassen. Er scheint ja noch nicht einmal einen guten Willen zu haben. Du kannst die Miete mindern, ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel besteht, spätestens aber seit dann, wo er von dem Mangel erfahren hat. Schau mal hier: Mietminderungsbeispiele
    Ich denke da an 20% der Bruttomiete.

    "Was kann ich tun????"
    1. Den VM schriftlich nachweislich auffordern, die Warmwasserversorgung binnen 7 Tagen nachhaltig wiederherzustellen, andernfalls Du rechtliche Schritte unternehmen wirst.
    2. Dann beim AG eine Einstweilige Verfügung beantragen, womit er unter Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 250.000,--€ aufgefordert wird, Warmwasser bereit zu stellen.
    Wohlgemerkt, so würde ich es machen.

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