Fristlose Kündigung nach dem Brand

  • Hallo Leute,
    Am 26.01. gab es einen Brand in dem Haus, das neben dem Haus steht, in dem wir wohnen. Dieses Feuer griff auf unser Dach über und beschädigte das Dach. Durch die Löscharbeiten ist ein großer Wasserschaden im Haus entstanden. Das Haus ist bereits seit dem 01.02. unbewohnbar und wir sind in einer vorübergehenden Ferienwohnung. Dies ist auch von der Versicherung anerkannt worden und wir zahlen keine Miete dem Vermieter (wir zahlen aber für die Ferienwohnung) Die Renovierung hat Ende Februar begonnen. Wir haben aber keine Informationen darüber erhalten, wie lange es dauern wird und wie die Renovierung abläuft. Es herrscht eine große Unsicherheit. Unser beschädigtes Haus war 100 Quadratmeter groß, aber jetzt leben wir auf 40 Quadratmetern. Aus diesen Gründen haben wir den Mietvertrag am 28.02 fristlos gekündigt und eine andere Wohnung gefunden. Der Vermieter betrachtet die Unbenutzbarkeit des Hauses jedoch als vorübergehend und sagt, dass er die Miete bis zum Ende der Laufzeit verlangen wird, wenn die Renovierung innerhalb der normalen Kündigungsfrist (bis 31.05.) abgeschlossen ist. Haben wir das Recht auf eine fristlose Kündigung? Hat die Dauer der Unbewohnbarkeit des Hauses Auswirkungen auf unser Kündigungsrecht?

    Viele Grüße

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