Es besteht der Mietvertrag aus 1980 (siehe Anlage). Mit den gemachten Angaben sollte es sich um einen befristeten Mietvertrag handeln, der sich jährlich verlängert.
Mit welcher Kündigungsfrist ist eine Kündigung des Vermieters möglich? Sind aufgrund der damaligen Befristung eine Angabe von Gründen erforderlich? Oder ist diese Formulierung aufgrund heutiger Gesetze nicht wirksam? Danke für Eure Einschätzung.
 
		