Hafter der Besitzer für seinen Mieter?

  • Folgender Fall: mein Mieter hat eine Überschwemmung verschuldet. (Sein Wasserhahn tropfte und sein Waschbecken war verstoft. Wasser ist übergelaufen und in die untere Wohnung gelangt).
    Es entstehen Schäden an der Decke, an der Wand und 2 bis 3 Monate Mietsaufall. Der Mieter hat keine Haftpflichtversicherung und kein Geld. Kann der Besitzer der unteren Wohnung mich als Besitzerin der schadensverursachenden Wohnung für die Kosten haftbar machen?
    Ändert sich die Rechtslage, wenn der Mieter mein eigener (längst erwachsenen) Sohn ist. (Ich habe mit ihm einen normalen Mietsvertrag)
    Für jeder sachlichen Rat wäre ich dankbar.

  • Zitat

    Kann der Besitzer der unteren Wohnung mich als Besitzerin der schadensverursachenden Wohnung für die Kosten haftbar machen?

    Dass muss er sogar. Denn für Schäden, die von Ihrem Sondereigentum ausgehend einem anderen Sondereigentum zugeführt werden, sind Sie als Eigentümer(in) verantwortlich. Wie und ob Sie den Schaden mit Ihrem Mieter regulieren können, steht auf einem anderen Blatt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (28. Juli 2011 um 13:35)

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