Hallo liebe Forumsmitglieder,
zum ersten mal in meinem Leben bin ich Mieter und habe passend zu den Feiertagen die Betriebskostenabrechnung erhalten. Aus den vielen anderen Post's lese ich das es wohl ein Dauerbrenner ist da oft falsch und zu hoch abgerechnet wird - auch ich werde mit einer fetten Nachzahlung "beglückt".
Neben vielen Fragezeichen die ich erst über eine Einsichtnahme der Belege bei der Immoibilineverwaltung klären muss und dem Widerspruch gegenüber dem Vermieter ist eine Sache für mcih völlig unverständlich:
Einzug war am 01.06.2022
Ich zahle laut Mietvertrag monatlich 270€ Vorrauszahlung Betriebskosten.
Die "Betriebskostenabrechnung" ist zweigeteilt:
a) Betriebskostenabrehcnung vom 01.01.2022 - 31.12.2022
hier wird mir natürlich nur der Zeitraum vom 01.06. an anteilig berechnet
Als Vorauszahlung werden dort 1190€ (=7 x 170€) gutgeschrieben
Das passt für mich soweit.
Bedeutet für mich:
Da von den 270€ nur 170€ für die Betriebskosten angerechnte werden
verbleiben 100€ für die Heizung
b) Heizkostenabrechnung vom 01.06.2022 - 31.05.2023
hier werden mir die Kosten eines ganzen Jahres berechnet - soweit noch OK.
Als Vorauszahlung werden dort nur 700€ (=7 x 100€) gutgeschrieben.
Ist das nicht falsch? Wo ist denn hier die anteilige Vorauszahlung die ich in 01.01.2023 - 31.05.2023 geleistet habe - was 500€ wären. Darf man das bei b) so rechnen?
Ich finde nein, da es doch zwei getrennte Rechnungen mit zwei unterschiedlichen Zeiträumen sind.
Nach meinem Empfinden muss man mir doch auch alles anrechnen was ich im fraglichen Zeitraum bezahlt habe... Oder gibt es eine Rechtsgrundlage nach der das so gerechnet wird?
Vorab Danke für Antworten
Gruß
Markus