Vermieter verweigert Schriftform Mieterhöhung

  • Wir stehen vor einer schweren Entscheidung: Unser Vermieter hat im Sommer mündlich eine Mieterhöhung am Januar angekündigt. Wir haben mündlich zugestimmt und nun per Email um die Schriftform gebeten (und auch gesagt, er kann es gerne zurückdatieren, damit alles bzgl. Zustimmung etc. seine Richtigkeit hat)

    Daraufhin ist er nun richtig sauer geworden und wirft uns vor, wir würden nicht zu unserem Wort stehen. Verstehe ich nicht wirklich, weil er ja ab Januar die vereinbarte Erhöhung überwiesen bekommt, wenn wir es schriftlich haben.

    Nun hat er da bei mir allerdings auf einen wunden Punkt gedrückt, weil er nämlich sehr viele mündliche Versprechen bzgl. Garten, Baustoffen, neuem Wohnungsschloss selbst nicht eingehalten hat, die er vor unserer Unterschrift auf dem Mietvertrag zugesichert hat. Wir hingegen machen alles ganz pünktlich, pflichtbewusst und behelligen ihn (bisher) auch nicht mit kleinen Reparaturen - ihm darf man bei größeren Schäden (u.a. auch Wasserschaden) monatelang hinterherlaufen, bis dann vielleicht mal was passiert.

    Daher nervt mich persönlich sein Vorwurf jetzt so richtig.

    Ich überlege, den Betrag ab Januar separat mit dem Betreff "Mieterhöhung vorbehaltlich" zu überweisen - mein Mann hingegen meint, wir sollen es gut sein lassen, sonst müssen wir es nur büßen.

    Auf Schriftform verzichten und einfach zahlen (haben wir dann Beweise bei zukünftigen Erhöhungen?), um den Ball flach zu halten?

    Wie seht ihr das? Er ist halt schon ein schwierig und sagte wörtlich "Ich hab´s zwar nicht nötig, aber alles wird teurer, also ich auch". Von daher kann es schon auch sein, dass wir dann Öl ins Feuer gießen mit dem Verwendungszweck separat Mieterhöhung vorbehaltlich.

    Grundsätzlich sind wir auf der Suche nach was neuem, aber das kann in unserer Gegend echt noch Jahre dauern...

  • Das Problem hier ist, dass man das Verhältnis mit dem Vermieter nicht schwerer machen möchte. Man will irgend wie ohne Streit klar kommen, völlig verständlich. Um das zu erreichen genügt allein die juristische Betrachtung nicht, sondern man versucht, einen Zwischenweg zu finden.

    Eine schriftliche Fixierung kann vielleicht von Vorteil sein, ist aber nicht zwingend nötig. Eine einvernehmliche mündliche Absprache ist auch gültig. Es würde sich daher anbieten, dass ihr nicht eine Unterschrift vom Vermieter verlangt, um es nicht komplizierter zu machen. Sondern stattdessen könntet ihr einfach dem Vermieter in einem Brief eine Bestätigung der Änderung ab Januar schicken entsprechend seines Wunsches. Somit habt ihr auch etwas in Händen, das sollte reichen. Wenn man telefonisch etwas bestellt, bekommt man eine Vertragsbestätigung, weil es eine juristische Bedeutung hat, kennst du sicher. Das ist hier das Gleiche.

    Falls der Vermieter in der Zukunft erneut mit irgend welchen "Wünschen" kommt, wollt ihr diesen vielleicht besser nicht einfach so zustimmen, sondern erst mal darüber nachdenken. Nicht alles, was sich ein Vermieter vorstellt, kann er auch vor einem Gericht durch bringen. Also warum sollte man alles einfach so ungeprüft durch winken. Eine Bedenkzeit kann man sich immer nehmen.

  • Danke Fruggel, ja, du hast die Problematik erfasst. Die juristische Seite ist uns inzwischen klar. Zum Zeitpunkt seiner Mieterhöhung mündlich leider noch nicht.

    Wegen deiner Idee mit dem Brief - meinst du das als Einschreiben Einwurf? Das ist sicher ein guter Kompromiss, weil er sowieso eher der Choleriker ist. Zeitlich ist es vermutlich schlau, noch ein paar Tage damit zu warten und gerade "kocht" er ja schon.

    Da die Vormieter elf Jahre keine Mieterhöhung bekommen haben, vermuten wir, dass es seine "Rache" ist. Wir hatten einen Wasserschaden und wollten dann doch tatsächlich nicht die um knapp 400 Euro erhöhte Stromrechnung zahlen. Letztlich ist es so herum natürlich teurer. Und genau so tickt er halt. Inzwischen haben wir Verwandtschaft von ihm kennengerlernt, die sagen "Mit dem würde ich auch keine Geschäfte machen wollen"

    Echt nervig, diese "Gutsherrenart" und wenn es nur um Macht geht.

    Danke schonmal!

  • meinst du das als Einschreiben Einwurf?

    Kann man machen. Eventuell kann aber auch persönlich übergeben besser sein, um es nicht allzu formell aussehen zu lassen. Am besten wenn "zufällig" noch ein Zeuge mit dabei ist. Müsst ihr selber entscheiden.

    diese "Gutsherrenart" und wenn es nur um Macht geht.

    Ja, man kann die Art des Vermieters sehen und ihn als Choleriker. Man kann aber andererseits psychologisch gesehen bedenken, dass es einen Grund hat, warum er so ist wie er ist. Das hat nichts mit den Genen zu tun, sondern mit seinen Erfahrungen, die er früher gemacht hat. Er hat Dinge in seinem Leben erlebt, die er nicht nochmal erleben möchte, und die haben ihn so werden lassen. Sobald er sich von jemand verstanden fühlt in seinen Emotionen, wird er sich von einer anderen Seite zeigen. Seine "Rache" geht nicht gegen euch, es ist nur eine Folge, daher nehmt das nicht persönlich.

  • Danke für deinen vermittelnden Impuls. Ja, mit dem Blickwinkel fällt es leichter, es nicht zu persönlich zu nehmen. Inzwischen sind wir hier auch über die Jahre "angekommen" und wissen, dass er selbst mit seiner eigenen Familie völlig zerstritten ist. Wir werden also den Ball flach halten und hoffentlich bald etwas anderes finden...

  • Also, bevor ich einen neues Thema aufmache, nur noch kurz der Nachtrag: Obwohl wir dann nichts schriftlich eingefordert haben und somit "den Ball flachgehalten haben", ist der Vermieter nicht mehr dazu fähig, uns auf der Straße zurück zu grüßen (ich mach´s trotzdem weiterhin freundlich).

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