Fristlose Kündigung möglich bei falschen Angaben im Mietvertrag

  • Moin,

    wir haben im Juli einen Mietvertrag für einen Neubau abgeschlossen.

    Das Risiko wurde nicht belohnt... Wir haben uns aufgrund diverser

    Probleme dazu entschieden zu kündigen und uns etwas neues zu

    suchen. Die Mietminderung ist auch bereits geklärt, das passt alles

    soweit.

    Allerdings steht jetzt im Raum, ob auch eine fristlose Kündigung machbar wäre. Wir haben im Mietvertrag stehen, 4 Zimmer und zusätzlich noch "ausgebauter" Boden. Unsere Vermieterin sagt jetzt, dass der "Boden" das Obergeschoss sein soll, welches ja allerdings schon 3 von 4 Zimmer sowie Bad enthält.

    Der richtige Boden ist dann über die übliche Leiter zum ausklappen und

    eine Luke zu erreichen. Ausgebaut ist hier überhaupt gar nichts, durch die Dämmung, die am Boden ausgelegt ist, dürften wir diesen nicht einmal betreten. Ursprünglich war das natürlich als Kellerersatz geplant, da der Hauswirtschaftsraum komplett voll ist mit der Wärmepumpe und somit überhaupt keine Abstellfläche vorhanden ist.

    Somit stellt sich uns die Frage nach § 543, da wir das Haus nicht vertragsgemäß nutzen können und uns die Nutzung entzogen hat.

    Ein Ausbau ist derzeit auch nicht angedacht.

    Besten Dank für eure Meinungen und

    Viele Grüße, Johanna

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