Lärmbelästigung Ruhestörung durch Nachbarn

  • Hallo,

    Ich schreibe hier, weil sowohl ich als auch meine Freundin mittlerweile echt am Ende mit unseren Nerven sind. Wir wohnen seit mittlerweile 12 Jahren in einer Altbauwohnung und dass, bis jetzt, auch sehr gerne.

    Vor ca. 1 Jahr ist die Familie über uns ausgezogen, Mutter mit 2 kleinen Kindern, und die neuen Nachbarn machen uns wirklich wahnsinnig. Es handelt sich hier wiederum um eine Mutter mit zwei Kindern, allerdings sind die Kinder bereits im Oberschulalter.

    Bereits zwei Woche nach dem Einzug sind wir (eine Freundin und ich) mit den oberen Mietern aneinander geraten, weil der Geräuschpegel von oben oft unerträglich war. Ständig lief jemand in der Wohnung hin und her und lies irgendwas auf den Boden knallen, dabei ist das Geräusch so intensiv und laut, dass halt wirklich unsere Lampen an der Decke vibrierten.

    Dazu kam noch das die Abendruhe nicht eingehalten wird. Insbesondere Abends (auch oft bis 1-2 Uhr nachts) nimmt es oft ein Übermaß an und führte oft dazu, dass wir uns wiederholt, mit den Nachbarn anlegen mussten.

    Meine Freundin ist Krankenschwester auf der Intensivstation, muss also oft um 4 Uhr morgens schon aufstehen, oder kommt um 6 Uhr morgens nach Hause und will sich dann natürlich ausruhen. Was aber beides nicht möglich ist, da wir fast jede Nacht von dem Lärm wach werden. Ein Aufenthalt in der Wohnung an den Wochenenden (wo alle immer zuhause sind) ist ohne Kopfhörer nicht mehr möglich.

    Unsere Freunde laden wir nicht mehr zu uns ein, weil eine Unterhaltung in normaler Lautstärke nicht mehr möglich ist. Ein Lärmprotokoll, sogar mit Video-Aufnahmen (hauptsächlich nachts) wurde aufgenommen und bei der Hausverwaltung eingereicht, dass war vor 2 Monaten.

    Die Nachbarn selbst sind sich keiner Schuld bewusst und unterstellen uns,

    dass wir sie aus dem Haus raus ekeln wollen. Die Mutter sagt auch, dass ihre Kinder an dem Lärm Schuld sind, obwohl der Lärm auch auftritt wenn beide Kinder in der Schule sind und, wie oben beschrieben, die Kinder nicht in einem Alter sind wo man mit ihnen nicht drüber sprechen kann. (beide Kinder sind am rauchen, eins davon ist sogar größer wie ich!!)

    Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrung gemacht und weiß, wie man die Situation lösen kann? Ein Umzug ist uns momentan, eventuell auch in kürzerer Zeit, kaum möglich da wir in einer Großstadt wohnen und der Wohnungsmarkt dort momentan echt katastrophal ist. Würde eine Mietminderung/Anwalt/etc. in Frage kommen?


    Ich bedanke mich fürs lesen,

    ein sehr müder Nachbar

  • Hallo,

    die Hausverwaltung hat bisher nicht reagiert? Habt ihr das Schreiben mit Einschreiben und Rückschein verschickt? Wenn nein, noch einmal wiederholen. Gleichzeitig dem Mieterbund beitreten, Lärmprotokoll führen, Zeugen akquirieren ( also Freunde einladen) und Lautstärke messen.

    Haben hier auch so uneinsichtige Nachbarn, die denken, dass ihre Regeln und ihr Tagesrhythmus allen aufgezwungen werden muss. Unsere Vermieter waren da auch nicht so schnell zur Stelle. Das bedeutet ja doch Ärger und dem will niemand. Aber hilft ja nichts. Viel Erfolg!


    Sorry für die Formfehler :)

  • Hallo!

    Vorab grundsätzliche Informationen zu Tonaufnahmen.

    sogar mit Video-Aufnahmen (hauptsächlich nachts) wurde aufgenommen

    Tonaufnahmen beweisen nichts, sind nicht erlaubt und wurden

    deshalb von der Hausverwaltung auch nicht genutzt. Denn das

    kann überall aufgenommen worden sein.

    muss also oft um 4 Uhr morgens schon aufstehen, oder kommt um 6 Uhr morgens nach Hause

    Allgemeine Ruhezeiten sind meist in der Hausordnung festgehalten und

    nachzulesen:

    Zwar gibt es gesetzliche Ruhezeiten, doch sind diese nicht bundeseinheitlich geregelt. Stattdessen können die einzelnen Länder und Gemeinden ihre eigenen Ruhezeiten definieren. Häufig sind diese im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt. Wenn Sie sich also ganz sicher sein wollen, wann Sie sich in Ihrem Wohnort auf Zimmerlautstärke beschränken müssen, sollten Sie bei der Gemeinde nachfragen. Gute Ansprechpartner sind außerdem das zuständige Ordnungsamt oder die Umweltbehörde.

    Bedeutender als die gesetzlichen sind aber die spezifischen Ruhezeiten, die in der Hausordnung definiert sind. Wenn Sie dieser beim Einzug zugestimmt haben, sind die darin bestimmten Ruhezeiten für Sie verbindlich. Das gilt auch dann, wenn sie strenger sind als die eigentlich geltenden Ruhezeiten für Ihren Wohnort.

    Häufig orientieren sich die Hausordnungen an den Ruhezeiten, die so auch vom Deutschen Mieterbund (DMB) festgelegt sind:

    • Ganztägige Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen
    • Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr

    Obwohl es keine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe gibt, veranschlagen viele Hausordnungen eine solche. Diese gilt meist von 13 Uhr bis 15 Uhr. Weit weniger verbreitet ist die längere Ruhezeit an Samstagen, die in einigen Miethäusern bereits um 19 Uhr abends beginnt und erst um 8 Uhr am Sonntagmorgen wieder endet. Ist für den Samstag keine gesonderte Ruhezeit vereinbart, gilt dieser als Werktag.

    Zusätzlich dazu noch diese Information:

    Lärmbelästigung durch Nachbarn - Das können Mieter tun

    Ein Lärmprotokoll sollte folgende Punkte enthalten:

    • Datum
    • Beginn und Ende des Lärms (Uhrzeit)
    • Art des Lärms
    • Verursacher des Lärms
    • Zeugen
    • Unterschrift

    Wie ein Lärmprotokoll sein sollte: Lärmprotokoll - Mieterbund

    Mietrecht - Lärmprotokoll als Beweismittel

    Falls eine Mietminderung in Frage käme, bitte einen Rechtsanwalt

    für Mietrecht, oder den Mieterbund einschalten. Bei einer zu hohen

    Minderung kann der Vermieter die Wohnung kündigen.

    Gruß



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