Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen inkl. einer höheren Nachzahlung.
Folgender Sachverhalt: Im Januar und Februar konnten wir unsere Wohnung nicht nutzen, weil diese saniert wurde. Der Vermieter hat uns im selben Gebäude eine Ersatzwohnung gestellt. Leider mussten wir in den beiden Wintermonaten feststellen, dass die Tür der sanierten Wohnung permanent offen stand – auch über Nacht. Dazu war die Heizung in sämtlichen Räumen auf fünf gestellt. Jedes Mal, wenn wir dies festgestellt haben, wurde die Heizung direkt ausgestellt und die Tür geschlossen. Ein Hinweis an den Vermieter erfolgte zusätzlich. Leider haben die Bauarbeiter ihr Verhalten nicht großartig geändert, so dass bei unserem Wiedereinzug im März die Heizkostenzähler bereits erhebliche Ausschläge aufzeigte. Dies wurde an den Vermieter gemeldet. Allerdings wurde eine Zwischenablesung verweigert. Die Aussage war, dass durch die Nutzung der Ersatzwohnung wir auch für den Nebenkosten in unserer sanierten Wohnung aufkommen müssten. Dies wäre miteinander zu verrechnen.
Also haben wir Fotos der Heizkostenzähler gemacht, die die Werte beim Wiedereinzug aufzeigen. Meine Frage ist jetzt, gibt es jemanden, der diesbezüglich Erfahrung hat? Was sagt die Rechtsprechung dazu? Beziehungsweise wie sind die Chancen, dass man mit einem Widerspruch und einem eventuellen Verfahren Recht bekommt.