gesprungene Scheibe kurz nach Auszug aufgefallen, wer muss haften ?

  • Hallo,
    ich habe ein kleines Problem und zwar bin ich kürlich aus meiner alten Wohnung ausgezogen, in welche nun ein guter Bekannter als Nachmieter eingezogen ist.
    In Absprache mit Vermieter und Nachmieter habe ich meine schwarzen Klebefolien, die zur Verdunkelung dienten an den Dachfenstern im Dachboden kleben gelassen, da mein Nachmieter, diesen Raum zunächst als Schlafzimmer nutzen wollte, wie ich es auch bisher getan habe.
    Gestern haben wir allerdings gemeinsam diese Folien entfernt, da nun doch ein anderer Raum als Schlafzimmer genutzt werden soll.
    Beim abziehen der Folien fiel uns auf, dass die Scheibe eines Dachfensters starke Risse ausgehend von einem kleinen Punkt nahe am Fensterrahmen hat.
    Ich denke, dass dieser Schaden durch Wärme/Kälte-Einfluss entstanden ist, einen anderen Grund kann ich mir nicht erklären.

    Das Problem was ich nun habe, ist dass ich noch auf die Kaution von meinem Vermieter warte.

    Daher nun die Frage: Bin ich verpflichtet dieses Fenster zu ersetzen ?
    Die Wohnung wurde schon von zwei Angestelllten des Vermieter abgenommen und mir schriftlich bestätigt, dass sich die Wohhnung in einem mängelfreien Zustand befindet, allerdings war der Riss in der Fensterscheibe aufgrund der Folie nicht auf den ersten Blick ersichtlich, sonst wäre er mir selber ja auch shcon viel früher aufgefallen.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

  • Der Riss in der Scheibe wird durch die Folie entstanden sein, weil die die Wärme so schön gespeichert hat.

    Haftbar wird der Verursacher sein, der den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden sollte.

  • Zitat


    Beim abziehen der Folien fiel uns auf, dass die Scheibe eines Dachfensters starke Risse ausgehend von einem kleinen Punkt nahe am Fensterrahmen hat.

    Wenn mehrere Risse von einem Punkt ausgehen ist die Ursache eine äußere Gewalteinwirkung.
    Der Schaden müsste Ihnen angerechnet werden.

    Aufgrund innerer Spannung tritt ein Riss nur einmal auf. Dannn ist die Spannung beseitigt, es können keine weiteren Risse mehr auftreten.
    In diesem Fall ist es Sache des Eigentümers den Schaden zu beheben.

    Zitat


    Die Wohnung wurde schon von zwei Angestelllten des Vermieter abgenommen und mir schriftlich bestätigt, dass sich die Wohhnung in einem mängelfreien Zustand befindet, allerdings war der Riss in der Fensterscheibe aufgrund der Folie nicht auf den ersten Blick ersichtlich, sonst wäre er mir selber ja auch shcon viel früher aufgefallen.

    So ist es auch richtig.

  • Also mitterlweile habe ich mich etwas informiert und glaube auch nicht mehr daran, dass der Schaden durch Temperaturschwankungen entstanden ist sondern eben durch "mechanischen" Einfluss.
    Verwunderlich ist nur, dass ich keine Idee habe wie das passiert ist, so kam ich ja überhaupt auf die Temperatur als Ursache.

    Meine Frage ist nun, inwiefern hab ich noch was mit diesem Schaden zu tun ?
    Ich habe den Schlüssel vor über einer Woche übergeben, von diesem Tag gibt es auch ein Übergabeprotokoll in welchem zwei Angestellte des Vermieters versichern, dass die Wohnung mängelfrei übergeben wurde.

    Seit knapp einer Woche hat der Nachmieter den Schlüssel für die Wohnung und meldet jetzt gestern einen Schaden.

    Keiner weiß wie der Schaden entstanden ist aber es kann doch nicht sein, dass ich dafür verantwortlich bin, wenn in der Zwischenzeit (10 Tage) Mieter, Nachmieter, Möbelpacker und sonstwer in dieser Wohnung rumläuft und anscheinend die Fenster kaputt macht...

    Oder sehe ich da nun was falsch ?

  • Ich habe den Schlüssel vor über einer Woche übergeben, von diesem Tag gibt es auch ein Übergabeprotokoll in welchem zwei Angestellte des Vermieters versichern, dass die Wohnung mängelfrei übergeben wurde.

    Seit knapp einer Woche hat der Nachmieter den Schlüssel für die Wohnung und meldet jetzt gestern einen Schaden.

    es kann doch nicht sein, dass ich dafür verantwortlich bin, wenn in der Zwischenzeit (10 Tage) Mieter, Nachmieter, Möbelpacker und sonstwer in dieser Wohnung...


    Den Schuh würde ich mir nicht anziehen. Anscheinend wird hier auf subtile Art ein Dummer gesucht.

  • Gehen wir mal davon aus, dass der Schaden nicht durch Temperatureinfluss und daher auch nicht durch die Folie entstanden ist, was wahrscheinlich ein Sachverständiger auch so bestätigen wird.

    Wie muss ich mich nun am besten verhalten ?
    Der Vermieter hat ja nun erstmal soweit ich weiß die Möglichkeit 6 Monate lang die Kaution zurückzubehalten.
    Soll ich nun diese 6 monate abwarten und dann die Kaution in voller Höhe per Mahnverfahren einfordern, falls er sie nicht von sich aus zurückzahlt?
    oder sollte ich vorher schon etwas tun ?
    Wie muss sich außerdem der Vermieter verhalten ? muss er mich zur Nachbesserung auffordern und mir eine entsprechende Frist dafür einräumen ?
    oder kann er nun einfach kommentarlos handeln und dafür dann die Kaution einbehalten ?

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