Hallo zusammen,
wir sind im Juli 2022 aus unserer Wohnung ausgezogen. Nachweislich wurde der Arbeitspreis für Heizung und Warmwasser erst später erhöht. Können wir eine Betriebskostenabrechnung auf Basis des gültigen Arbeitspreises zu unserem Auszug verlangen? Oder kommen wir nicht aus der Ganzjahresbetrachtung raus?
Beste Grüße
Christian