Mitbewohnerin will früher raus

  • Folgendes Problem:

    Wir sind eine 4er WG und Mieterin A hat ihr Zimmer für ein halbes Jahr an Mieterin B zwischengemietet, Mieterin C hat ein anderes Zimmer, für das wir zur gleichen Zeit einen neuen Mieter gesucht haben gemietet.
    Nun kommen wir aber mit ihr nicht so gut zurecht und haben ihr im Mai mündlich und auch per Nachricht in facebook gesagt, dass wir möchten, dass Mieterin B bleibt, wenn Mieterin A wieder kommt und stattdessen sie, also Mieterin C auszieht. (Wie gesagt: Im Mai mitgeteilt, dass sie zu 1.9. ausziehen soll).
    Vor ca 2 Wochen hat ihr Arbeitgeber ihr gesagt, dass sie ab 1.8. nicht mehr arbeiten kann, weil sie ja aufgrund Ihres Studiums in einen anderen Ort zieht und der Arbeitgeber sich deswegen einen Ersatz gesucht hat, der aber schon zum 1.8. beginnt. Jetzt will sie zum 1.8. ausziehen, weil sie die Miete sonst nicht bezahlen kann.
    Das Problem ist: für einen Monat findet man erst recht keinen Zwischenmieter.
    Sie argumentiert nun aber damit, dass sie ja einen hätte finden können zum 1.8., nur wir wollen ja zum 1.9. erst wieder Mieterin A. Deswegen hat sie vorgeschlagen die Miete für den Monat durch 4 zu teilen. Allerdings sehe ich persönlich es nicht ein, dass ich einen Monat für ein leeres Zimmer zahlen soll, in dem ich nicht mal hier bin und ich keinen Grund sehe, warum sie nicht mehr zahlen sollte (die anderen Mitbewohner sehen das auch so).

    Wie ist die rechtliche Lage? Ist sie gezwungen für den Monat noch Miete zu zahlen?

    Das zweite Problem: Sie steht nicht schriftlich im Mietvertrag, da unser Vermieter etwas chaotisch ist. Ich hatte es ihm als sie einzog schriftlich mitgeteilt, dass er den Mietvertrag bitte ändern soll, was er allerdings nicht getan hat. Trotzdem ist sie ja in einem "mündlichen" Vertrag mit uns oder?

  • Oha, ist mit der Mieterin C überhaupt eine schriftliche Vereinbarung in irgendeiner Form getroffen worden? Denn mündlich oder per Facebook hat erst einmal überhaupt keine rechtliche Wirkung.

    Im Streitfall wird nachzuweisen sein, dass Mieterin C eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen wurde. Andereseits hat sich Mieterin C bei Beendigung Ihres Untermitvertrages auch an gewisse Regeln zu halten.

    Vorausgesetzt, ich habe die Schilderungen hier richtig verstanden, würde ich Mieterin C zu, 01.08.2011 ziehen lassen und ihre anteilige Miete auf die übrigen Bewohner verteilen. Ich gehe davon aus, dass dies für alle Beteiligten günstiger als ein Rechtsstreit ausfallen wird.

    Und für die Zukunft: Auch bei Untermietverhältnissen sollte die Schriftform gewahrt werden. Dies gilt insbesondere auch für Kündigungen.

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