Muss ich das zahlen??

  • Hallo zusammen!!

    Hab mal ne Frage. Vielleicht kann mir ja jemand helfen!?
    Hab da mal ne Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung.Ich habe mich in einem Mietverhältnis vom 01.05.2010 bis 30.11.2010 befunden.

    1. Muss ich auch solche Posten wie "Schnee- und Eisbeseitigung" bezahlen, auch wenn in dem Zeitraum in dem man dort wohnte gar nicht nötig war?
    2. Ist "Breitbandverteilanschluss" und "Breitbandkabelnetz, Kabelanschluss" Nicht das selbe?
    3. Beim Auszug fragte ich, ob ich die Mülltonne noch reinigen solle. Meine Vermieterin sagte, dass das nicht nötig sei, sie würde das tun. Sagte allerdings nichts davon, dass dies mit 15,-€ brechnet werden würde. Muss ich das zahlen?

    Wenn mir nun jemand helfen könnte wäre das echt super! Ich danke schonmal im Vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    A.Perenz

  • 1. Muss ich auch solche Posten wie "Schnee- und Eisbeseitigung" bezahlen, auch wenn in dem Zeitraum in dem man dort wohnte gar nicht nötig war?

    In die Abrechnung kommen alle Kosten, die während eines Jahres entstanden sind. Wenn man nicht die ganze Zeit wohnt, bezahlt man anteilmäßig, in diesem Fall für 7 Monate.

    2. Ist "Breitbandverteilanschluss" und "Breitbandkabelnetz, Kabelanschluss" Nicht das selbe?

    Nö, das eine ist die Verteileranlage, die innerhalb des Hauses besteht, das andere ist die Einspeisung durch den Kabelanbieter (Kabel Deutschland, o.ä.)

    3. Beim Auszug fragte ich, ob ich die Mülltonne noch reinigen solle. Meine Vermieterin sagte, dass das nicht nötig sei, sie würde das tun. Sagte allerdings nichts davon, dass dies mit 15,-€ brechnet werden würde. Muss ich das zahlen?

    Nö, es sei denn, dass die Reinigung der Mülltonne im Mietvertrag vereinbart war.

    Wurden diese Kosten anhand der Nebenkostenabrechnung erhoben und mit der Kaution verrechnet?

  • Hallo Anisven2010,
    ob etwas noetig war oder nicht kann zu einer Streit Frage werden. Wenn Sie gemaess Mietvertrag die Betriebskosten zahlen muessen, so sind diese auch im Normalfall zu zahlen.
    Zu Frage 1: Ob Ihr Schneedienst notwendig war oder nicht koennen Sie am besten anhand der Rechnung ueberpruefen. Sie haben ein Recht auf Einsicht und oder Kopien der Abrechnungen.
    Zu Frage 3: Gemaess Ihrer Darstellung ist hier eingentlich kein "Vertrag" mit Rechnung zustande gekommen. Da muesste Ihre Vermieterin schon beweisen um Ihren Anspruch gerecht zu werden.
    Tipp: In der Regel bekommt man erst einmal die Gelegenheit den "Schaden" selbst ordnungsgemaess zu beseitigen. ( Wenn die verschmutzte Muelltonne zu Ihren Wohnbereich bzw. gemaess Mietvertrag gehoert )und erst dann, wenn Sie diese "Pflicht" nicht nachkommen kann eine Rechnung faellig werden.
    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (26. Juli 2011 um 20:54)

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