Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung - Kabelanschluss kündigen?

  • Hallo

    Ich hätte mal eine frage an euch, die kabelgebühren fürs Kabelfernsehen sind ja ab 01.07.2024 für den Vermieter nicht mehr umlagefähig in der Nebenkostenabrechnung, so meine Frage wäre jetzt, da ich kein Kabelfernsehen benötige mehr, ob ich den Kabelanschluss kündigen muss beim Vermieter??

    Da ja die Nebenkosten Abrechnung ja immer am Ende des Jahres kommt somit kann ich ja nicht sagen das ich die Gebühren ab dem 01.07.2024 nicht bezahle wenn sie trotz allem in der Nebenkosten Abrechnung aufgeführt für das ganze Jahr wurden.

    Und wenn ich den Anschluss ja weiterhin benutze muss ich ihn ja auch weiterzahlen.

    Auch hatte ich mall das Problem das der Vermieter gesagt hat das er das Kabelfernsehen nicht Einzel in der Wohnung abschalten kann, somit musste ich das Kabelfernsehen weiterbezahlen und eine Kündigung war damals nicht möglich, wie sieht es jetzt aus??

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Information zu Kabelgebühren! Das Nebenkostenprivileg gilt bis Mitte 2024.

    Vermieter dürfen die Kosten für Kabel-TV-Anschlüsse auf Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag geregelt ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil wirkt aber nur für kurze Dauer. Ab Juli 2024 greift eine Gesetzesänderung, dann ist das Nebenkostenprivileg endgültig Geschichte.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich in einem Musterverfahren mit der Grundsatzfrage beschäftigen, ob Vermieter Mietern ein Kündigungsrecht nach § 43b Telekommunikationsgesetz (TKG) für einen nicht genutzten Breitband-Kabelanschluss einräumen müssen – und hat sich dafür entschieden, nicht an der geltenden Rechtslage zu rütteln: Vermieter dürfen die Gebühren für den Kabel-TV-Abschluss vorläufig weiter auf ihre Mieter umlegen und über die Nebenkosten abrechnen, wenn das im Mietvertrag so geregelt ist (Urteil v. 18.11.2021, Az. I ZR 106/20).

    Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Schon zum 1.12.2021 tritt im Zuge der Reform des TKG ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Für die Kabel-TV-Kündigung gibt es aber noch bis Ende Juni 2024 eine Übergangsfrist, ab dem 1.7.2024 bekommen dann alle Mieter die Wahlfreiheit und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte. .................

    Gruß



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