Miete doppelt zurück gebucht

  • Mal angenommen:

    Mein Vermieter hat die Zustaändigkeit an einen neuen Vermieter abgegeben...Wohnung Preis etc alles gleich geblieben eben nur der Vermieter hat gewechselt.

    Am 1.3.11 hat mir dennoch der alte Vermieter die Miete abgebucht vom Konto dank Lastschrift. Dies hätte er aber schon garnicht mehr dürfen da ab diesem Tag die Miete vom neuen Vermieter abgebucht worden ist.

    Nach einer Lastschriftrückgabe habe ich den ehemaligen Vermieter angerufen und ihm mitgeteilt das sie einen Fehler gemacht hätten. Dieser meinte nur das er das Geld am gleichen Tag zurücküberwiesen hätten.

    Ende der Geschichte... Ich habe laut Kontoauszug sowohl eine Buchung von der Lastschriftrückgabe als auch eine seperate Überweisung vom Vermieter und somit doppelt die Miete erstattet bekommen.

    Beide Buchungen an einem Tag datiert.. Jetzt die Frage aller Fragen?

    Jetzt, gute 4,5 Monate später, ist noch immer keine Forderung des alten Vermieters da. Da sie auch nich mehr für meine Wohnung zuständig sind irg wo auch klar aber es fällt wohl nicht auf...Nebenkostenabrechnung habe ich im April aber bekommen.

    Muss ich das Geld zurückhalten oder gibt es eine Frist in der mein alter Vermieter mich kontaktieren könnte...

    Sind knapp 1450€ und ein netter Urlaub quasi :)

  • Hallo tanzmeier,
    da Sie Mieter sind, zaehlt in der Regel auch zu Ihren Hauptpflichten den vereinbarten Mietzins puenklich und vollstaendig zum vereinbarten Termin zu zahlen.
    In Ihren Fall habe Sie von den Fehler Kenntnis und somit sind Sie nicht mehr unwissend. Dazu kommt noch, das ( auch nach laengerer ) Zeit der Vermieter eine Mietzinszahlung vermissen koennte. Folge > Nachforderung plus Zinsen etc. Auch eine Grundbasis fuer eine fristlose Kuendigung von Seiten des Vermieters bei weiteren fehlend Mietzinszahlungen kann damit gebildet werden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (19. Juli 2011 um 21:00)

  • Ja Weltklasse aber wie hoch ist die Chance das sie es noch bemerken... Sie haben ja nichts mehr mit der Miete zu tun weder mit Kaution Nebenkosten etc noch mit der Verwaltung.

    Es gibt mich als Mieter beim alten Vermieter nicht mehr...

    Will halt nicht anrufen und was lostreten... Habe noch nie eine Zahlung verpasst oder sonstigen Ärger gehabt!

  • Ja Weltklasse aber wie hoch ist die Chance das sie es noch bemerken... Sie haben ja nichts mehr mit der Miete zu tun weder mit Kaution Nebenkosten etc noch mit der Verwaltung.

    Es gibt mich als Mieter beim alten Vermieter nicht mehr...

    Will halt nicht anrufen und was lostreten... Habe noch nie eine Zahlung verpasst oder sonstigen Ärger gehabt!

    Du wärest mit dieser Frage besser in einem Psychologieforum aufgehoben.

  • ... und wenn Abbuchung vereinbart war?

    Ändert das nichts an der offenen Schuld.
    Es handelt sich hierbei lediglich um eine verfahrenstechnische Panne.
    Der Gläubiger muß auch nicht anmahnen, die Fälligkeit ist längst eingetreten.
    Der Schuldner kann höchstens noch eine geraume Zeit auf Verjährung hoffen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (20. Juli 2011 um 07:51)

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