Mal angenommen:
Mein Vermieter hat die Zustaändigkeit an einen neuen Vermieter abgegeben...Wohnung Preis etc alles gleich geblieben eben nur der Vermieter hat gewechselt.
Am 1.3.11 hat mir dennoch der alte Vermieter die Miete abgebucht vom Konto dank Lastschrift. Dies hätte er aber schon garnicht mehr dürfen da ab diesem Tag die Miete vom neuen Vermieter abgebucht worden ist.
Nach einer Lastschriftrückgabe habe ich den ehemaligen Vermieter angerufen und ihm mitgeteilt das sie einen Fehler gemacht hätten. Dieser meinte nur das er das Geld am gleichen Tag zurücküberwiesen hätten.
Ende der Geschichte... Ich habe laut Kontoauszug sowohl eine Buchung von der Lastschriftrückgabe als auch eine seperate Überweisung vom Vermieter und somit doppelt die Miete erstattet bekommen.
Beide Buchungen an einem Tag datiert.. Jetzt die Frage aller Fragen?
Jetzt, gute 4,5 Monate später, ist noch immer keine Forderung des alten Vermieters da. Da sie auch nich mehr für meine Wohnung zuständig sind irg wo auch klar aber es fällt wohl nicht auf...Nebenkostenabrechnung habe ich im April aber bekommen.
Muss ich das Geld zurückhalten oder gibt es eine Frist in der mein alter Vermieter mich kontaktieren könnte...
Sind knapp 1450€ und ein netter Urlaub quasi ![]()