Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Mein Vermieter hat mir meine Wohnung wegen Eigenbedarf für seine Tochter gekündigt.

    Die Kündigungsfrist beträgt in meinem Fall 9 Monate.

    Ich denke das die Kündigung nicht rechtens ist, da ich mit Familie und schwerbehindertem Kind aus einer 130 qm großen Wohnung ziehen soll, damit die Tochter als Einzelperson einziehen kann.

    Begründet wird unter anderem damit, das die Tochter bereits einen eigenen Hausstand hatte und sich nach Trennung vom Freund, als Auszubildende keine eigene Wohnung leisten kann.

    Es würde eine andere Wohnung im Haus geben, die 86 qm groß ist, welche von einer Einzelperson bewohnt wird.

    Diese Wohnung zu kündigen wird abgelehnt, weil dort kein Balkon vorhanden ist.

    Die Tochter wohnt derzeit bei den Eltern, wo zwei große Zimmer zur Verfügung stehen.

    Die Vermieter wohnen auch hier im Haus.

    Da ich nicht unter erschwerten Bedingungen im Streit hier leben möchte, wenn ich dagegen vorgehe, habe ich die Kündigung gegengezeichnet und habe bereits eine andere Wohnung gefunden, die ich kurzfristig beziehen könnte. (Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben).

    Ich möchte auch nicht als Mieter gelten, den man nicht aus der Wohnung bekommt. Ich wohne ländlich, es würde mir anhängen und spätere Wohnungssuchen erschweren.

    Nun soll ich meinerseits kündigen um vorzeitig ausziehen zu können. Ich weiß das es rechtlich richtig ist.

    Kann mir jemand sagen, wie es aussehen würde, wenn ich jetzt kündige und die Tochter nicht oder nur für wenige Wochen einziehen würde?

    Würde ich noch dagegen angehen können, wenn sich im Nachhinein rausstellt, das die Wohnung nicht der Kündigung entsprechend genutzt wird, wenn ich jetzt selber nochmal kündige?

    Für mich würden sich durch den Umzug erhebliche Nachteile und Kosten ergeben (kleinerer Wohnraum, höhere Miete, weiterer Arbeitsweg ect.), die ich in Kauf nehme, wenn alles richtig abläuft.

    Es gibt für mich aber berechtigte Gründe anzunehmen, das es nicht korrekt laufen wird und ich möchte mich nicht über den Tisch ziehen lassen.

    Vielleicht hat hier jemand Empfehlungen für mich, wie ich am besten vorgehe.

  • Würde ich noch dagegen angehen können, wenn sich im Nachhinein rausstellt, das die Wohnung nicht der Kündigung entsprechend genutzt wird, wenn ich jetzt selber nochmal kündige?

    nein, durch deine Kündigung bringst Du ja den Willen zum Ausdruck, ausziehen zu wollen. Da kannst Du hinterher nicht dagegen vorgehen.

    Denkbar wäre hier nur ein Aufhebungsvertrag in dem auf den Eigenbedarf Bezug genommen wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dazu gibt es keine Vorschriften. Es hängt davon ab, was vereinbart wird. In deinem Fall geht es dir ja hauptsächlich darum, dass ein bestimmtes Datum vereinbart wird, zu dem das Mietverhältnis endet. Hierbei kann man einen wesentlich kürzeren Zeitraum als die 3 Monate einer Kündigung vereinbaren. Wenn es dem Vermieter entgegen kommt, früher über die Wohnung verfügen zu können, wird er sich auf eine solche Vereinbarung bestimmt einlassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!