Wohngemeinschaft - Auszug Kautionsrückgabe und Schönheitsreparaturen

  • Guten Tag miteinander,

    ich (Azubi, 21) möchte hier kurz meine derzeitige Situation schildern (mit Whatsapp-Konversationen belegbar):

    Ich wohnte bis zum 31.05. in einer 3er-Wohngemeinschaft für knapp 2 Jahre und wollte nach Problemen mit dem Mitmieter ausziehen. Er kaufte Sachen ungefragt und forderte meinen Anteil dafür danach bei mir ein (erwähnte es nur nebenher, als sei das normal) und ging auch sonst komisch mit gemeinsamem Geld um, spielte sich auch sonst andauernd als Vermieter auf.

    Auf den Kündigungswunsch hin sagte mir die Vermieterin, sollte ich erst das Einverständnis meines Mitbewohners (damals aktuell 2 in der WG) einholen, da beide Hauptmieter. Dies hatte ich schriftlich gemacht und damit verbunden die Kündigung in einem Dokument, dem Vermieter persönlich übergeben. Sie hielt sich auch vorher immer komisch bedeckt und tat immer so, als wüsste sie nie von was und dass alles OK ist.

    Nachdem ich mein Zimmer komplett leergeräumt, gesäubert und kleine Stellen mit einem Weißstift für Innenwände aus dem Baumarkt ausgebessert hatte, fragte ich die Vermieterin, wann sie Zeit für die Schlüsselübergabe hätte. Wir einigten uns vorerst auf dem Freitag der Auszugswoche. Eine Stunde später sagte sie auf einmal ab, da mein Mitbewohner an dem Tag nicht mit dabei sein kann.

    Daraufhin schrieb mich mein Mitbewohner an und verlangte von mir, dass ich den Schlüssel auf dem Küchentisch einfach lassen solle. Ich lehnte es ab und versuchte ihm zu erklären, warum man eine Schlüsselübergabe protokollieren solle.

    Er schilderte mir nach einer Weile, dass die Vermieterin ihm die Berechtigung gegeben hat, mit mir die Schlüsselübergabe durchzuführen. Wir einigten uns drauf, das Protokoll im Vorfeld unterschrieben auszufüllen und ich solle, wie er es wünscht, die Schüssel auf dem Tisch lassen. Eine Kopie davon schickte ich ebenfalls der Vermieterin.

    Zwei Tage später schrieb mich mein Mitbewohner an, mit einem Blitzlichtbild mit einem kleinen Teil der Wand, die ich zuvor mit dem Weißstift verbessert hatte. Es würde dem anderen Mitbewohner nicht gefallen und ich solle mir aussuchen, ob ich es nochmal streichen soll oder er einen Maler beauftragt.

    Zum besseren Verständnis: Es geht darum, eine weiße Wand weiß zu streichen. Für mich eine für den Ex-Mitbewohner typische Schikane. Ich habe am Auszugstag mehr als 20 Bilder gemacht und ein Video, wie ich den Schlüssel auf den Tisch legen, das Zimmer zeige und ich die Tür hinter mir zumache. Mit Blitz sieht die Stelle etwas weißer aus, auf meinen Auszugstagsfotos/-video im Tageslicht sieht nichts und es sieht besser aus als zu dem Zeitpunkt, als ich dort einzog (damals noch Spuren von den Vermieter-Möbeln an den Wänden).

    Auszug zu dem Thema aus meinem Mietvertrag:

    "Weitere Vereinbarungen (ggf. besonderes Blatt als Anlage benutzen, zusätzlich unterschreiben und einkleben.)

    [Handschriftlich]

    Die Wohnung wird in frisch renoviertem Zustand fachmännisch gemaltert (mit weißer Raumfarbe) bezugsfertig übergeben und ist bei Auszug ebenso zurück zu geben. Es ist bei Wohungsübergabe eine Kaution von xxxx€ zu hinterlegen. Kleinreparaturen bis 150€ trägt der Mieter.

    Der neue Holzboden ist sehr pfleglich zu behandeln und nur feucht zu wischen."

    Ich schilderte ihm freundlich, dass wir nicht mehr im Mietverhältnis stehen und er sich bitte an den Vermieter wenden solle, falls ihm etwas nicht gefällt. Daraufhin verstrich eine Woche und die Vermieterin meldete sich nicht bei mir, was mich vermuten ließ, dass es keine Probleme diesbezüglich gäbe.

    Daraufhin fragte ich beim Ex-Mitbewohner nach meiner Kaution, da die Vermieterin meint, ich solle diese Angelegenheit mit ihm klären.

    Er wartet nur auf eine Bestätigung von der Vermieterin. Also schrieb ich sie an. Sie meint, sie würde sich das nochmal aus der Nähe angucken und es sollte schon ansatzweise ordentlich gemalert aussehen und sie würde sich melden.

    5 Tage später meldet sich wieder der Mitbewohner, und dass er in Namen der Vermieterin, folgendes auszurichten hat:

    - sie war im Zimmer und es hat keine Übergabe stattgefunden

    - sie sei mit den Wänden nicht zufrieden

    - es gäbe die Möglichkeit entweder ich streiche oder sie holt sich ein Angebot von Malern und es werden 150-200€

    - die andere Hälfte der Kaution wird (Zitat) "wie allgemein üblich" nach der Nebenkostenabrechnung im Februar (8 Monate nach Auszug, womit ich die Nebenkosten bis zum Jahresende mittragen würde) überwiesen

    Ich muss dazu erwähnen, dass sich diese Sache langsam aufgebaut hatte und ich genau wegen diesem rechtsbeugenden Verhalten des Mitbewohners letztendlich ausziehen wollte. Die Vermieterin tat auch die ganze Zeit so, als hätte ich nicht mit ihr sondern mit meinem Mitbewohner einen Vertrag abgeschlossen.

    Ich bin jetzt etwas ratlos und weiß nicht, ob ich nochmal mich schriftlich bei der Vermieterin melden, oder mich direkt rechtlich beraten lassen soll. Ich möchte mich meinen finanziellen Möglichkeiten entsprechend wehren (Beratungsschein beantragen wäre wohl kein Problem, wobei ich noch nicht genau weiß, wie und wo). Dokumentiert habe ich so gut wie alles, was ich konnte.

    Und was denkt Ihr, wie groß wären theoretisch meine Erfolgsaussichten per Rechtsweg? Ich denke nämlich, dass es nicht mehr anders zu lösen geht, wenn die Vermieterin mir nicht mal mehr antworten will.

  • Nachdem ich mein Zimmer komplett leergeräumt, gesäubert und kleine Stellen mit einem Weißstift für Innenwände aus dem Baumarkt ausgebessert hatte,

    Vielleicht hast Du es damit "verschlimmbessert"? Entweder man führt Schönheitsreparaturen aus, oder man lässt es ganz, wenn diese nicht notwendig sind.

    Die Wohnung wird in frisch renoviertem Zustand fachmännisch gemaltert (mit weißer Raumfarbe) bezugsfertig übergeben und ist bei Auszug ebenso zurück zu geben. Es ist bei Wohungsübergabe eine Kaution von xxxx€ zu hinterlegen. Kleinreparaturen bis 150€ trägt der Mieter.

    Der neue Holzboden ist sehr pfleglich zu behandeln und nur feucht zu wischen."

    Diese Vereinbarung wäre formularmäßig unwirksam (Verpflichtung unabhängig vom Zustand), allerdings wäre hier anwaltlich zu prüfen, ob hier ggfs. eine wirksame individuelle Vereinbarung vorliegt.

    Zur Kaution: Ja, es kann ein Teil für ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten werden, sofern eine Nachzahlung zu erwarten ist.

    Beratungsschein beantragen wäre wohl kein Problem, wobei ich noch nicht genau weiß, wie und wo

    Beim Amtsgericht in deiner Stadt.

    5 Tage später meldet sich wieder der Mitbewohner, und dass er in Namen der Vermieterin, folgendes auszurichten hat:

    Was der Mitbewohner sagt, ist irrelevant, sofern er keine Vollmacht des Vermieters vorlegen kann.

    Und was denkt Ihr, wie groß wären theoretisch meine Erfolgsaussichten per Rechtsweg?

    Das ist nicht einzuschätzen, ohne den Zustand der Wand vor Ort zu kennen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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