Hallo zusammen,
wir haben unseren bestehenden Mietvertrag gekündigt und haben nun von unseren aktuellen Vermietern eine lange Liste an Aufgaben erhalten, die nach ihrer Ansicht durch uns bis zum Auszug zu leisten sind. Diese enthält neben den üblichen Schönheitsreparaturen (Streichen, Bohrlöcher schließen, Entkalken) auch viele Aufgaben, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob diese wirklich in der Verantwortung des Mieters liegen. Ich bin guter Hoffnung, in diesem Forum die Antworten darauf zu erhalten ![]()
Eckdaten:
Mietbeginn: 2015
Mietende: Q3/2023
Mietsache: Einliegerwohnung in einem Haus, Baujahr 2009
Wir hatten mit unseren Vermietern bereits eine Vorbesprechung (drei Monate vor Auszug) durchgeführt – in der Erwartung in dieser Vorbesprechung konstruktiv über die notwendigen Arbeiten zu sprechen. Unter anderem wollten wir den Vermietern in dieser Vorbesprechung auch zwei kleinere aktuelle Schäden zeigen, die vor Kurzem eingetreten sind. Unsere Vermieter haben die Vorbesprechung als „Vorabnahme“ aufgefasst und daraus geschlossen, dass wir die Schäden nicht angezeigt haben und die Behebung nicht unter die Kleinreparaturklausel fällt, sondern vollständig durch uns zu beheben sind. Konkret sind es diese beiden Schäden:
1) Zersprungenes Ceranfeld
Durch ein abgestürztes Glas ist eine Ecke am Ceranfeld des Herdes abgeplatzt.
Das Ceranfeld ist mit der Fertigstellung des Hauses eingebaut worden, hat also ein stolzes Alter von 14 Jahren. Der Vermieter erwartet nun eine fachgerechte Reparatur. Da ich nicht denke, dass man solch einen Schaden reparieren kann, würde dies einen Austausch bedeuten. Ist diese Forderung angemessen, obwohl das Ceranfeld bereits 14 Jahre alt ist?
2) Die manuelle Gurtabwicklung der Außenjalousie ist defekt bzw. der Einrollmechanismus sehr schlecht / unbeständig.
Die Gurtabwicklung wurde von uns „normal“ verwendet. Es handelt sich hier um eine Altersabnutzung. Die Vermieter fordern nun eine fachgerechte Reparatur durch uns.
Ist diese Forderung angemessen?
Wie oben beschrieben, ist die Kleinreparaturklausel nach Auffassung der Vermieter für diese beiden Schäden nicht wirksam. Weiterhin gibt es zwei größere Forderungen
3) Erneuerung des Rasens:
Die Rasenfläche ist in der Tat in mittelmäßigen Zustand. Es ist wenig Rasen vorhanden, eher Unkraut und Moos. Wir mähen den Rasen regelmäßig und sprengen ihn gelegentlich, aber nicht in der Häufigkeit, die es beim aktuellen Wetter bräuchte, um einen grünen Rasen zu erhalten. Insbesondere können wir während unserer Urlaubs-Abwesenheiten auch nicht immer jemand finden, der währenddessen den Rasen sprengt.
In unserem Mietvertrag gibt es eine Klausel zur Gartenpflege:
„Die Mieter sind zur üblichen Gartenpflege verpflichtet (Rasen mähen, Sträucher beschneiden, gießen). Schäden durch unsachgemäße Pflege sind auf Kosten der Mieter zu beseitigen.“
Die Vermieter fordern nun, dass wir die Erneuerung der Rasenfläche durch eine Gartenbaufirma vollständig bezahlen. Alternativ können wir auch eine fachgerechte Neuansaat selber durchführen. Das erscheint mir aber nicht realistisch, da bis zu unserem Auszug nur Sommermonate liegen.
Ist die Forderung angemessen / rechtens?
4) Malermäßige Instandsetzung der Garage
Unter unserer Terrasse befindet sich die Garage der Vermieter. Mutmaßlich durch überlaufendes Wasser von unserer Terrasse - durch starken Regen – sind Verfärbungen an der Fassade der Garage entstanden (2020). Diese Verfärbungen sind auch bei der Garage des baugleichen Nachbarhauses zu beobachten (dort sogar noch stärker).
Unsere Terrasse verfügt über einen Abfluss für Regenwasser, der in 2020 zeitweise verstopft war und den wir zuvor über einen längeren Zeitraum nicht adäquat gereinigt hatten. Diese Verstopfung kann potenziell eine Ursache des Überlaufs des Regenwassers und damit der Verschmutzung sein.
Die Vermieter fordern nun, dass wir die Hälfte der malermäßigen Instandsetzung bezahlen. Ist diese Forderung gerechtfertigt? Falls ja, wäre dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Zuletzt verbleiben noch zwei weitere Forderungen:
5) Blenden der Küchenschränke:
Die Blenden der Küchenschränke sind teilweise lose aufgrund des nachlassenden Klebers und der eher geringen Qualität der Küche. Ist die Forderung gerechtfertigt, dass wir alle Blenden fachgerecht ankleben?
6) Reinigung der Terrasse:
Die Terrasse weist normale Verschmutzungserscheinungen auf (etwas Moos, etwas Verdunkelung). Ist die Forderung, dass wir die Terrasse zum Auszug mit PWC Reinigungsmitteln vollständig reinigen, gerechtfertigt?
Ich freue mich auf Rückmeldungen
(auch zu Teilaspekten)
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Max