Hallo!
Seit August '21 ist mein Exmann der Vermieter meiner Mutter (70J.). Der Vertrag wurde Mitte Juni '21unterzeichnet. Mein Exmann ist damals zu seiner Freundin gezogen mit den Worten "Mal schaun, es ist ein Versuch". Beide waren noch nicht ein Jahr zusammen. Meine Mutter fragte ihn dann, was denn sei, wenn das Zusammenleben nicht funktionieren würde oder sie sich trennen würden. Darauf sagte er ihr, dann würde er trotzdem definiv nich in seine alte Wohnung wollen und meine Mutter könne bis an ihr Lebensende dort bleiben. Das war auch die Voraussetzung für den Umzug mekner Mutter. Es wurde mehrfach kommuniziert, dass das dann ihr letzter Umzug sein müsse, weil sie älter ist.Das hat er mehrfach bestätigt, schriftlich ist das aber nicht festgehalten.
Jetzt kam es wie es kommen musste. Die Beziehung ist im Dez.in die Brüche gegangen und er konnte nur eine Einzimmerwohnung finden. Nun ist er sehr unglücklich deswegen und hat meiner Mutter heute mitgeteilt, dass er ihr leider kündigen müsse. Nun ist es aber so, dass im Vertrag eine Klausel ist, die besagt, es werde ein längeres Mietverhältnis angestrebt und der Vermieter könne erst 3 Jahre und 9 Monate nach Vertragsschluss eine Kündigung aussprechen.
Wenn ich das richtig verstehe, dann wäre eine vor März '25 zugestellte Kündigung unwirksam?
Herzlichen Dank fürs Lesen des langen Textes!