Rückbau - Entkernung nach verstorben Familienangehörigen

  • Hallo zusammen,

    leider ist meine Oma vor 5 Wochen verstorben. Diese hat beim örtlichen Vermieter zusammen mit ihrem bereits verstorbenen Mann ca. 70 Jahre drin gelebt. Anfang der 60er Jahre wurde sicherlich nach Absprache mit dem Vermieter eine Fertiggarage errichtet sowie 2 weitere kleinere Anbauten errichtet. Nun gab es vor Ort eine Besichtigung und diese Woche flatterte ein entsprechendes Schreiben von der Verwaltung vom Vermieter ins Haus.

    Nun sollen wir sämtliche Anbauten sowie die Garage zurückbauen, Teppichböden aus der Wohnung reißen und sogar Schalter und Steckdosen auf Funktion prüfen und bei Beschädigungen erneuern.

    Mir kommt das irgendwie alles etwas seltsam vor... Ist das tatsächlich so in Ordnung. Muss der Vermieter uns ggf. Schriftstücke vorlegen mit welchen Bedingungen damals die Garage als Beispiel errichtet werden durfte?

    Würde mich freuen, wenn hier jemand Licht ins dunkle bringen könnte.

  • Zunächst mein Beileid.

    Grundsätzlich sind alle Einbauten zu entfernen, die deine Großeltern eingebracht haben. Wurde der Teppich selbst verlegt, wäre dieser auch zu entfernen.

    Schönheitsreparaturen dürften hingegen in so einem alten Vertrag nicht (wirksam) vereinbart sein und auch die Instandsetzung der Elektroinstallation ist nicht Eure Sache.

    Bei der Garage und den Anbauten stellt sich die Frage, wer das in Auftrag gegeben hat. Mieter oder Vermieter? Ich würde dem vermutlich erst einmal widersprechen, bzw. den Nachweis zu dieser Rückbauverpflichtung einfordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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