Neue Abrechnung angefordert

  • Hallo,
    ich bin durch einen Zufall auf dieses Forum gestoßen und hoffe man kann mir helfen.
    Die Mietwohnung weißt erhebliche Mängel auf von denen die Hausverwaltung und der Vermiter wissen.Eine Begehung fand statt. Handwerker zum vermessen der Fenster waren auch da. Das war in 2009.Danach passierte nicht´s mehr.Ich setzte Fristen und nicht´s passierte.Also minderte ich die Miete.

    Dann kam die BKA und ich wiedersprach dieser da man hier versuchte meine minderung wieder reinzuholen.Bis heute bekam ich keine neue BKA für 2009.
    Auch der BKA von 2010 wiedersprach ich und forderte nun auch eine neue richtige BKA von 2009 und 2010 mit Fristsetzung an.

    Nun bekam ich ein schreiben das man dies prüfen ließe von einem Anwalt.Setzt das denn nun meine Frist ausser Kraft?
    Denn man droht schon länger mit einem Anwalt. Und ich will endlich das man die Fenster macht.Und man mir eine ordendliche und richtige Abrechnung erstellt.
    Wenn ich nachfrage bei der Verwaltung kommt nur das wurde an einen Anwalt weitergegeben.Aber es meldet sich keiner.:confused:

    Also meine Hauptfrage. Besteht noch weiterhin meine Fristsetzung? Muss sich auch ein Anwalt an meine Frist halten? Sie haben immerhin bis zum 01.10.2011 Zeit für die BKA von 2009.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

  • [QUOTE]Dann kam die BKA und ich wiedersprach dieser da man hier versuchte meine minderung wieder reinzuholen.Bis heute bekam ich keine neue BKA für 2009.
    Auch der BKA von 2010 wiedersprach ich und forderte nun auch eine neue richtige BKA von 2009 und 2010 mit Fristsetzung an./QUOTE]

    Zwar ist eine Mietminderung auch bei den Betriebskosten zu berücksichtigen, allerdings nur wenn die Höhe der Minderung bereits durch ein Urteil oder Anerkenntis des Vermieters festgesetzt wurde. Solange zwischen den Beteiligten Unklarheit oder Uneinigkeit über die Höhe oder die Berechtigung einer Minderung bestehen, besteht hier auch keine Verpflichtung des Vermieters die Abrechnung zu korrigieren.

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