Hallo,
folgender Sachverhalt:
Die Waschmaschine in meiner Mietwohnung ist Bestandteil der Einbauküche, die von meiner Vermieterin gestellt wird bzw. im Mietvertrag so aufgeführt ist. Diese ist nun defekt und wird von meiner Vermieterin auch soweit ersetzt und es ist bereits eine Firma beauftragt. Diese sorgt für die Mitnahme des alten Geräts und die Installation des neuen Geräts. Allerdings übernimmt diese nicht den Ausbau der Einbau-Waschmaschine, Einbaugeräte müssen ausgebaut und frei zugänglich positioniert sein. Dies verlangt die Vermieterin nun von mir. Leider kann man diese Waschmaschine nicht ohne weiteres vorziehen, es müssten noch Fußleisten entfernt werden und es ist alles ziemlich eng.
Darf die Vermieterin von mir verlangen, dass ich diese selber ausbaue muss oder muss Sie selbst dafür sorgen?
Grüße